Dagmar v. Hermanni - lvz-medien

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Dagmar v. Hermanni

Presserat

Dagmar von Hermanni   
Dorfstraße 8      
OT Hohenroda     
04509 Schönwölkau



An den
Deutschen Presserat
Postfach 100549

10565 Berlin

6. März 2012




Beschwerde


Sehr geehrte Damen und Herren,


I. Beschwerde

Hiermit beschwere ich mich über die Leipziger Volkszeitung
A. über die Berichterstattungen die in der Leipziger Volkszeit, Kreisausgabe Delitzsch-Eilenburg vom
• 18.11.2011 Immobilien- Deal gibt Rätsel auf Ortschaftsrat stemmt sich gegen Verkauf von gemeindeeigenen Wohnungen von Christine Jakob
• 25.01.2012 Gemeinderat beschließt Verkauf
• 23.12.2011 Immobilien-Verkauf Gisela Leopold: „Getroffene Hunden bellen“ (cj)
• 18.01.2012 Grünes Licht für VerBaPlan-Investitionen, Ortschaftsrat ist mehrheitlich für den Verkauf kommunaler Wohnungen an die GmbH von Christine Jakob
• 11./12.2.2012 Berichterstattung auf der Titelseite des Lokalteiles (Seite 17) und auf der gesamten Seite „Delitzsch Spezial“ (Seite 20)


B. über die Veröffentlichung fingierter bzw. anonymisierter Schreiber mit strafrechtlich relevantem Inhalt (Beleidung, § 185 StGB) im weltweiten LVZ-online und in der Printausgabe vom 17:18.2.2012


C. über den Einsatz der wirtschaftlichen Macht der LVZ durch die Verteilung von Freiexemplaren am Samstag, den 11.2.2012 in den Haushalten von Hohenroda aufgrund des „Schwerpunktthemas“

wegen Verstößen gegen den Pressekodex des Deutschen Presserates, des Sächsischen Pressegesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Strafgesetzbuches.

Mit einem „Startartikel“ begannen Verunglimpfungen gegenüber meinen Mann, der GmbH VerBaPlan unter Benennung meines Namens als „Haupt-Gesellschafterin“. Es erfolgte eine „Serienberichterstattung“ zunächst „nur“ zu dem Thema Verkauf von Gemeindehäusern, wobei der Informationsgehalt zu den Objekten und den jahrelangen erfolglosen Bemühungen der Gemeinde, diese zu verkaufen, kaum wahrnehmbar ist.  Anlagen 4-5

In der Samstagausgabe vom 11./12.2.2012 der LVZ Kreisausgabe Delitzsch-Eilenburg erschienen nun mehre Artikel/Beiträge unter unterschiedlichen Überschriften in unterschiedlichen Darstellungsformen auf den Seiten 17 und 20  Anlage 5
Es handelt sich dabei um
Seite 17: Standpunkt von Frank Pfütze In der Realität angekommen
Seite 17: Lehnsherr im Förder-Paradies Matthias von Hermanni schreibt offenen Brief /
Kreiszeitung beleuchtet Vereinsleben in der Gemeinde von Frank Pfütze und
Christine Jakob

Seite 20: Gemeinde will Mühlengelände behalten
Seite 20: Hohenroda: Offener Brief rückt Mühlengelände und Vereine in der
 Luckowehnaer Straße in die Öffentlichkeit  Bild mit Schafsbock im
 Vordergrund und Mühle im Hintergrund und Untertitel: Am Hohenrodaer
 Mühlengelände, das zeigt sein offener Brief an den Gemeinderat deutlich,
 hätte Matthias von Hermanni Interesse. Unterdessen fragt sich aber so
 mancher im Dorf, ob der Bock zum Müller wird.
Seite 20: Stimmen
Seite 20: Behörden haben sich abgewandt
Seite 20: „Irgendwie steht unsere Gesellschaft auf dem Kopf“
Seite 20: Steckbrief Hohenroda



II. Begründung

Die Berichterstattungen sind ehrverletzend und schmähend, sie beeinträchtigen die Persönlichkeitsrechte.
Die Berichterstattungen erfolgten ohne vorherige Information, Kontaktaufnahme, Fragestellungen, Vorhalt mit den von der Berichterstattung Betroffenen.
Ausdrücklicher Hinweis: Dies gilt nicht uneingeschränkt für Matthias von Hermanni, mit dem Gesprächen zur Vorbereitung von zwei Interviews erfolgten. Die ausgetauschten Themen waren jedoch auf den jeweiligen Interviewinhalt beschränkt, dieses kann in den Interviews nachgelesen werden. Dies gilt nicht uneingeschränkt für die Vorsitzenden/Vertreter der Vereine. Am 3.1.12 ist ein Gespräch zwischen diesen und Herrn Pfütze/LVZ erfolgt. Zu den über ihn in der Berichterstattung vom 11./12.2.2012 veröffentlichten unwahren Tatsachenbehauptungen und „Meinungsbildungen“ wie auch gemachten Vorwürfen wurde er nicht angesprochen, informiert oder gefragt.

Es handelt sich in Teilen um eine Verdachtsberichterstattung, die Regeln nach dem Pressekodex wurden nicht eingehalten, es erfolgte eine Präjudizierung von Verfahren.
Die Berichterstattung beinhaltet unwahre Tatsachenbehauptungen.
Die Berichterstattung gibt in ihrem wesentlichen Anteilen Meinungen, Gerüchte, Vermutungen wieder; ein maßgeblicher Teil ist ehrverletzend, es werden Tatbestände der §§ 185 StGB erfüllt.

Entlastendes und/oder Aussagen der Betroffenen erscheinen nicht, was in Anbetracht der Tatsache, dass sie nicht informiert, angesprochen, gefragt wurden auch nicht möglich ist.



II.A

II.A.1: Zu Ziffer 1 des Pressekodex:

Es erfolgte keine Achtung der Wahrheit.
Nachstehend wird auf die von der LVZ geforderte Gegendarstellung Bezug genommen  Anlage 6
(Gegendarstellung, im Original am 21.2.12 an die LVZ in kursiv)


1. „(…) der sich selbst schon als Lehnsherr von Hohenroda bezeichnet haben soll.“ Und „Dabei habe der aber auch immer klar gemacht, dass er sich selbst als Lehns- und Gutsherr von Hohenroda sehe.“
Hierzu stelle ich fest: Ich sehe mich nicht als Lehns- oder Gutsherr von Hohenroda und habe mich auch nie so bezeichnet.



2. „Auferstanden aus Ruinen sind unter anderem ein Landgasthof und eine Pension. Mit Fördermitteln und geförderten Arbeitskräften.“
Hierzu stelle ich fest: Weder der Landgasthof noch die Pension sind mit Fördermitteln oder geförderten Arbeitskräften entstanden.

Es gibt das „Landhaus Hohenroda“, ein Hotel mit Gastronomie.
Was meint die LVZ eigentlich mit „Landgasthof“?  Es gab einen „Landgasthof“ gleich im Dorfeingangsbereich in Hohenroda, die Beschriftung dazu gibt es noch, der Landgasthof wird nach unserem Kenntnisstand schon seit Jahren nicht mehr bewirtschaftet.
Was meint die LVZ mit „Pension“? In den 90iger Jahren hat die damalige Pächterin im hinteren Teil des Bauerngutes Nr. 8 (Luckowehnaer Straße 17), seit ca. 2000 durch die Vereine genutzt, im Erdgeschoss eines der Gebäude mit dem Ausbau einer „Pension“ begonnen, ist das gemeint?

Es gibt das „Landhaus Hohenroda“, ein Hotel mit Gastronomie.

Ist das Landhaus Hohenroda gemeint?
Das Landhaus Hohenroda befindet sich auf dem vorderen Teil des ehemaligen Bauerngutes NR. 8 (Dorfstraße 19). Im Erdgeschoss eines Gebäudekomplexes befinden sich  Saal, Gastraum, Rezeption, Küche und Funktionsräume.  
In einem gesonderten Gebäude befindet sich das Bettenhaus (Hotelzimmer). Gastronomie, Funktionsräume wie auch der Hotelbereich sind ohne Förderung gekauft und kernsaniert worden.

Ihre „Entstehung“ erfolgte ausschließlich aus Eigenmitteln und aus Fremdmitteln (Bankkredite). Matthias und Dagmar von Hermanni haben bis zum Jahre 1999 über 1,3 Mio DM in das Objekt investiert und die Betreibergesellschaft, die sich zu 60% im Besitz der Eheleute von Hermanni befand, hat einen öffentlichen Zuschuss in Höhe von 110.000 DM im Jahre 1994/1995 für das Hotel und seine Ausstattung erhalten.
Es gibt dazu keine Vorgänge mehr. Selbst bei dem Fördermittelgeber und dem Finanzamt dürften diese Vorgänge nach bald 2 Jahrzehnten nicht mehr vorhanden sein.
Die Tatsache, dass solche Vorgänge nach derartigen Zeitläufen nicht mehr vorhanden sind gibt auch ein Gefühl dafür, wie es wohl um die von der Förderung beschaffte Ausstattung in einem Hotelbetrieb bestellt sein mag. Ihre Existenz nach der AfA ist zu verneinen und ihre tatsächliche Existenz nach über die Jahre mehreren Pächtern im Wesentlichen ebenfalls.

Geförderte Arbeitskräfte gab es gar keine, nicht mal, um die geförderte Teilausstattung in die Räume zu schleppen, auszupacken und aufzubauen.

3. So gibt es auf dem Gelände beispielsweise (…) Versammlungs- und Schulungsräume, ein großes Lager mit Sachen, die getauscht werden können und eine Werkstatt. Es gibt aber auch Schweine im Stall und ein Schlachthaus. Alles gefördert, ebenso wie die Fotovoltaikanlage auf dem Dach und die Energieversorgung.“
Das ist unrichtig. Förderung gab es nur für die Erstausstattung des Computerkabinetts und dem Aufbau und die Bewirtschaftung des Tauschringes.“

Es wird auf die Ausführungen, die die Vereine hierzu bereits in ihrem Schreiben vom 13.2.12 (Seite 4 ff)   Anlage 7 vorgenommen haben, verwiesen.

Es ist eine Zumutung derartige Behauptungen aufzustellen und dann, nachdem die Gegendarstellung bereits von der LVZ abgelehnt wird (siehe Fax RA Heymann vom 24.2.12)  Anlage 6 mit Mail vom 2.3.12 aufgefordert zu werden, Belege für den möglicherweise recherchierenden Redakteur zur Verfügung zu stellen. Wie sollen denn Belege für etwas gebracht werden, was nicht erfolgt ist? Sollen Negativbescheinigungen von sämtlichen Fördermittelgebern (die es vor 20 Jahre bis heute gab und gibt, man bedenke dabei lediglich einmal die gesamten Organisations- und Strukturveränderungen in Sachsen und die Vielzahl der unterschiedlichsten Förderprogramm in den vergangenen 20 Jahren) erbracht werden?



4. Nach Ablauf der Zweckbestimmung gehört alles dem Antragsteller. Dazu von Hermanni: „Das Beste, was mir passieren kann, ist, wenn die Vereine Pleite gehen. `Stimmt, dann gehört ihm alles.“
Ich habe mich nicht so geäußert. Wenn die Vereinen „pleitegehen“, gehört mir nur das, was mir auch jetzt gehört.

In Ergänzung: Wenn die Vereine „pleite“ gehen (wieso sollten sie eigentlich und dann auch noch alle?) dann wird es wohl Gläubiger geben, den die Vereine etwas schulden. Denen gehört dann ggf. das, was die Vereine haben. Ansonsten haben die Vereine eine Satzung und in den Satzungen dieser Vereine steht, wer ihr Vermögen erhält, wenn der Verein seine Tätigkeit aufgibt. Dort steht nirgendwo von Hermanni, sondern bei
Perspektive e.V.: an den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV), § 16 (3)
Arbeit für Leipzig e.V.: an den DPWV, § 9 (3)
Bildung für Alle e.V.: nach Beschluss der Mitgliederversammlung vorhandenes Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken i.S.d. Vereinszieles zu verwenden, § 14 (2)
Ressourcenbuendel e.V.: an den DPWV, § 9 (3)



5. „Andere Meinungen oder gar Ablehnung duldet der Fördermittel-Spezialist nicht.“
Das ist unrichtig.

Was soll jetzt helfen? Listen von Menschen, die eidesstattlich über Situationen und Begebenheiten aussagen, dass er eine andere Meinung oder eine Ablehnung duldet? Und in welcher Form er dies „duldet“?
Oder ist es so, dass er Ablehnungen von Förderanträgen nicht „duldet“, weil hier ja der „Fördermittel-Spezialist“ benannt ist? Bei welcher Ablehnung welche Fördermittelantrages hat er dies denn nicht „geduldet“ und dann- ja, was macht man denn, wenn man eine Fördermittelablehnung erhält und diese nicht „duldet“, dann kann man doch nur Widerspruch einlegen. Also: welche Widersprüche hat denn der „Fördermittel-Spezialist“ zu welchen „Ablehnungen“ erhoben? Keine.
Muss jetzt der „Fördermittel-Spezialist“ Negativbescheinigungen von allen möglichen in Betracht kommenden Fördermittelgebern einholen um die Unwahrheit der LVZ-Behauptung zu beweisen oder müsste die LVZ, wenn sie ein Gegendarstellung vorliegen hat, die Wahrheit ihrer Behauptungen beweisen?



6. Weil sich viele von Ihnen noch in Arbeitsgerichtsverfahren mit von Hermanni befinden (…)
In bin nicht Partei in einem Arbeitsgerichtsverfahren.

Matthias von Hermanni ist Beamter, er hat keine Mitarbeiter und hat keine Arbeitsverhältnisse. Er hat auch in seiner Funktion als Beamter keine Mitarbeiter und füllt keine Aufgaben und Funktionen eines Arbeitsgebers aus.
Herr von Hermanni kann sich somit in Ermangelung eines Arbeitgeberstatus auch nicht in Arbeitsgerichtsverfahren befinden, folglich schon gar nicht in „vielen“.

Tatsächlich befindet sich der Verein Ressourcenbuendel e.V. in zwei laufenden Arbeitsgerichtsverfahren. Ob nun zwei Arbeitsgerichtsverfahren „viele“ sind, mag dahingestellt bleiben. Hierauf wird an anderer Stelle noch ausführlich Bezug genommen.

Es geht allerdings um Arbeitsplätze. Es geht hier um die Arbeitsplätze der derzeit gefördert Beschäftigten und zwar nach zwei erfolglosen Anläufen, diese durch Anzeigen beim Fördermittelgeber einstellen zu lassen. Und es geht um nicht geförderte Arbeitsplätze, die durch wirtschaftliches Handeln refinanziert werden müssen. Keiner hat kostenlose Werbung von der LVZ erwartet! Aber alle hiervon Betroffenen haben die Erwartungen, dass ihr Wirken und ihr Bemühen durch nicht geförderte Arbeit ihre Existenz zu sichern, nicht durch unwahre und verunglimpfende Berichterstattungen zunichte gemacht werden. Welche Schäden hier entstanden sind wird die Zukunft zeigen.



7. „Die Angestellten hätte private Arbeiten für die Familie von Hermanni und deren Bekannte und Freunde verrichten müssen, berichten ehemals in leitender Tätigkeit gewesene Angestellte und bestätigen auch Ex-Mitarbeiter und Vereinsmitglieder. Das Saubermachen in den privaten Räumen von Hermannis zählte ebenso dazu wie handwerkliche Arbeit am Haus, darüber hinaus sei wesentlich mehr gemacht worden, als es Kommunalkombi oder AGH vertraglich überhaupt zuließen. Und dies auf dem Besitz von von Hermanni. So sei das private Hab und Gut immer auch mit Fördermitteln bearbeitet worden.“
Der hierdurch erweckte Eindruck, in meinen Privaträumen seien geförderte Arbeitskräfte eingesetzt worden, ohne dass dies im Rahmen eines genehmigten Nebentätigkeitsvertrags geschah und gesondert vergütet wurde, ist unrichtig.

Das private Wohngebäude von Hermanni ist im Eigentum und im Besitz der Familie von Hermanni.
Der vordere Teil des ehemaligen Bauerngutes umfasst eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Von Hermannis haben Sondereigentum an den Gebäuden des Landhauses Hohenroda und einer sogenannten Scheune. Das Landhaus Hohenroda ist in Besitz der bewirtschaftenden GmbH. Die Scheune ist im Besitz der Vereine.
Es ist schon unklar, was die LVZ meint, wenn sie von „Besitz“ schreibt.








II.A.2: Zu Ziffer 2  Pressekodex– Sorgfalt

Die LVZ behauptet „wochenlang recherchiert“ zu haben (siehe Rundschreiben des Herrn Pfütze vom 15.2.12)  Anlage 9
Die Art der erfolgten Recherche und ihrer Zeitdauer kann und soll nicht beurteilt werden. Bearbeitungsdauer sagt auch nichts über Pflichtausübung, Sorgfalt, Gründlichkeit aus.


Zur Sorgfalt gehört es, dass man Behauptungen über einen Vorgang prüft. Dazu gehört es, dass zumindest ein Einstieg in eine sachliche Beschäftigung mit einem Vorgang/Sachverhalt erfolgt. Dies wurde von der LVZ nicht vorgenommen.

LVZ vom 18.11.2012
„Von Hermanni, der 1999 unter dem Vorwurf der Untreue und des Betruges verhaftet und schließlich 2005 vom Bundesgerichtshof freigesprochen worden war hatte sich in seiner Heimatgemeinde unter anderem für das inzwischen versandete Projekt „Ein Dorf in Arbeit“ stark und aufgrund nicht erfüllter Versprechen nicht gerade beliebt gemacht.“

Es handelt sich hier um Tatsachenbehauptungen.

Die Grundlage für diese vermeintliche Wahrheit kann nicht nachvollzogen werden. Die Grundlage für seine vermeintliche Unbeliebtheit kann nicht nachvollzogen werden. Ist das Projekt „versandet“, worum ging es bei dem Projekt, warum ist es nicht entstanden, wer hätte daran mitwirken müssen? Nicht untersetzte, nicht nachvollziehbare, nicht recherchierte Behauptungen.
Welche Versprechen wurden nicht erfüllt?
Hat man von Hermanni gefragt, was sagt er dazu?

Natürlich sagt er nichts dazu, weil man ihn nicht gefragt hat und auch nicht fragen wollte, denn als er am Vorabend der Veröffentlichung angerufen hat, lehnte Herr Pfütze ein von Matthias von Hermanni hierzu gesuchtes Gespräch ab. Matthias von Hermanni bliebt es nur, sich am nächsten Tag eine LVZ kaufen und nachzulesen was ohne sein Zutun über ihn in der Zeitung steht.

Natürlich wissen die Leser nicht (und ggf. auch Frau Jakob und Herr Pfütze bis heute nicht, sie werden vermutlich, wenn sie zur Stellungnahme aufgefordert werden schnell mal dazu rumfragen) was konkret sich hinter „Ein Dorf in Arbeit“ verbirgt und schon gar nicht was sich unter „Lebensdorf Hohenroda“ verbirgt, denn mit/über Lebensdorf Hohenroda wollte die LVZ gar nichts zu tun haben und hören.

Hinsichtlich zu prüfender Tatsachenbehauptungen wird auf die Ausführungen zu Ziffer 1 verwiesen.
Auf die weitere Berichterstattung zu den „Gemeindehäuser“ wird hier verzichtet. Der dort wiederholt „Verdacht“ wird fortgesetzt.  



Zur Sorgfalt gehört es, bei Meinungen und behaupteten Meinungen die Meinung des anderen, denn ggf. hat er eine „Gegenmeinung“ zumindest anzuhören und eigentlich dann auch zu Wort kommen zu lassen. Folgende Personen sind von der Berichterstattung betroffen und mit ihnen wurden Gespräche geführt, bzw. konkrete Themen über die mit Vorwürfen und „Meinungen“ berichtet wurde gesprochen bzw. nicht gesprochen, bzw. Informationen oder ggf. sogar Unterlagen erbeten:

Gespräche/erbitten von Informationen/
Unterlagen o.ä. Fragen zu den Themenkomplexen der LVZ-Berichterstattung
Matthias von Hermanni Anruf von ihm bei Herrn Pfütze am Abend des 17.11.2011, da er gehört hatte, dass am kommenden Tag ein Bericht über VerBaPlan GmbH, ihn selber und den Verkauf der Gemeindehäuser erscheinen solle und ob er nicht mit ihm vor einer solchen Berichterstattung sprechen wolle. Herr Pfütze antwortet: Da gibt es nichts zu besprechen, der Artikel ist fertig und wird morgen erscheinen.
Matthias von Hermanni Interview, erschienen am 3.12.12, siehe hierzu  Anlage 4. die Fragen ergeben sich aus dem Interview (ergänzender Mailschriftverkehr hierzu kann vorgelegt werden)
Matthias von Hermanni  Termin zusammen mit Vereinsvertretern am 3.1.2012 mit Herrn Pfütze
Jürgen Weiß, Nora Seibt, Rudolf Berthold, Martina Wieck, Fr. M. Gespräch mit Herrn Pfütze im Vereinsraum (ca. 1 Stunde)
Die Vereinsvertreter haben über die Vereinsziele und Aufgaben berichtet, es erfolgte eine Führung über das Vereinsgelände und die Räumlichkeiten.
Keine Fragen zu Förderungen, Mitarbeitern, ausgeschiedenen Mitarbeitern, Beschäftigungsmaßnahmen, interner Vereins-und Aufgabenorganisation, zu Stimmungen usw. siehe hierzu  Anlage 10
Matthias von Hermanni Interview, abgedruckt am 11/12.2.12. Die Fragen ergeben sich aus dem Interviewtext
Ressourcenbuendel e.V. (Vorstand und Geschäftsführung) Weder mit einem Vorstandsmitglied noch mit der Geschäftsführung der Vereine wurde außerhalb des Termins am 3.1.12 ein Gespräch geführt, eine Information über eine anstehende Presseberichterstattung gegeben, ein Vorhalt gemacht, schriftlich oder mündlich angefragt oder in sonst irgendeiner Form Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Perspektive e.V. (Vorstand und Geschäftsführung)
Bildung für Alle e.V. (Vorstand und Geschäftsführung)
Arbeit für Leipzig e.V. (Vorstand und Geschäftsführung)
Dagmar von Hermanni Hat Herr Pfütze anlässlich eines gemeinsamen Termins mit dem Chefredakteur A. Böhmer am 1.3.2012 kennengelernt (siehe hierzu  Anlage 11)
Frau Jakob kennt sie bis heute nicht und hat bis heute keinerlei Kontakt mit ihr gehabt (weder schriftlich, mündlich, telefonisch noch in sonst einer Form.


Eine Sorgfaltspflicht wurde hier vorsätzlich und wissentlich nicht zur Anwendung gebracht.
Am 1.3.2012 fand vorstehend benanntes Gespräch mit der Chefredaktion und Herrn Pfütze statt.
Auf meine Frage, warum er (Herr Pfütze) und Frau Jakob kein einziges Mal Kontakt zu mir aufgenommen hätte antwortete Herr Pfütze „dafür gab es keinen Grund“ und als Herr Pfütze an anderer Stelle des Gespräches aufzählte man habe mit „20 – 30 Leuten“ gesprochen und ich nachfragte, warum denn dann mit mir nicht gesprochen worden sei sagte Herr Pfütze „Sie spielten doch eine untergeordnete Rolle“.

Warum mit „20-30 Leuten“ einerseits gesprochen wurde und nicht mit den vorstehend aufgeführten Personen anderseits kann nicht nur daran liegen, dass auch ihnen nur „untergeordnete Rollen“ zugeschrieben werden. Bei so viel „untergeordneten Rollen“ füllt man mit diesen jedoch nicht 1 ½ Zeitungsseiten und davon eine Seite unter „Delitzsch-Spezial“.



Zur Sorgfalt gehört es, dass, wenn man von Anzeigen bzw. deren Inhalten berichtet auch den Anlass für Anzeigenerstattungen prüft, insbesondere jedoch die Ergebnisse solcher Anzeigen prüft, dies berücksichtigt und auch in der Berichterstattung wiedergibt.


Zu den Informanten der LVZ gehören „A“ und „B“, ein Ehepaar. Dieses hatte sowohl Arbeitsverträge (über 30 Wochenstunden) beim Verein Ressourcenbuendel e.V und zwar auf geförderten Kommunalkombimaßnahmen und Nebentätigkeitsarbeitsverträge bei der mit den Vereinen kooperierenden GmbH.

Im Sommer 2010 erfolgte eine anonyme Anzeige beim Bundesverwaltungsamt, später stellte sich heraus, dass es sich bei dem Anzeigenerstatter um „A“ handelte. Es erfolgte eine Anhörung des Ressourcenbuendel e.V. gem. § 28 VwVfG mit der Androhung der Beendigung der Maßnahme. Der Verein nahm Stellung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt; die Maßnahmen wurden fortgesetzt.

Ebenfalls im Sommer 2010 erfolgte die fristlose Kündigung des A. welcher im ersten Halbjahr 2010 von 120 möglichen Arbeitstagen für 87 Arbeitstage Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegte, jedoch auch in der Krankheit, trotz zuvor erfolgter mündlicher und schriftlicher Abmahnungen weiterhin der Schwarzarbeit nachging. Seine Frau „B“, ebenfalls im Rahmen einer Kommunalkombi-Maßnahme beschäftigt, war im Jahr 2010 durchgängig arbeitsunfähig, ihr befristeter Vertrag endete durch Fristablauf.
„A“ legte gegen die Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht ein, die Begründungen seiner Klageschrift beinhalteten nicht Begründungen dahingehend, dass er nicht schwarz gearbeitet habe.

Im Sommer 2011 erfolgte eine erneute Anzeige beim Bundesverwaltungsamt. Diesmal wurde die Anzeige von zwei Mitarbeitern („C“ und „D“) Kommunalkombi unterschrieben. Beide räumten und räumen ein, die Anzeige nicht selber verfasst, sondern lediglich unterschrieben zu haben. Zunächst war auch eingeräumt worden, dass sie von „A“ nach der Arbeit angesprochen und zu ihm nach Hause gebeten wurden, wo ihnen dann von „A“ und „B“ die Anzeige zur Unterschrift vorgelegt wurde. Die Aussagen der Anzeige sind schmähend, beleidigend und unwahr.

Ressourcenbeundel e.V. erhielt eine Anhörung gem. § 28 VwVfG mit dem Hinweis, dass es sich um schwerwiegende Vorwürfe handele und drohte eine Beendigung der Kommunalkombimaßnahmen an. Es erfolgte eine umfängliche Stellungnahme mit klaren und unmissverständlichen Äußerungen. Die Kommunalkombimaßnahmen wurden nicht beendet, sie setzen sich auch derzeit noch fort.

Der Betriebsfrieden war durch diese Anzeige gestört, die anderen Mitarbeiter Kommunalkombi bangten um ihre Arbeitsplätze und der Vorstand sowie Vereinsmitglieder sahen keine Grundlage mehr für eine weitere Zusammenarbeit.
Den Mitarbeitern „C“ und „D“ wurde aufgrund der Anzeige mit den ehrverletzenden und unwahren Aussagen die fristlose Kündigung ausgesprochen. Sie erhoben Klage vor dem Arbeitsgericht, vertreten durch den Rechtsanwalt „E“, welcher auch der Rechtsanwalt des „A“ ist.

In diesem Arbeitsgerichtsverfahren wurde nunmehr durch Schriftsatz des Rechtsanwaltes „E“ vom 21.2.12 bekannt, dass aus dem Sommer 2011 ein „Ermittlungsverfahren gegen Matthias von Hermanni , Wieck“ wegen Fördermittelbetrugs läuft, belegt durch eine Ladung zur Zeugenvernehmung des „C“ zum  27.6.2011 und eine Zeugenladung an eine anonymisierte Person zum 11.7.2011.

Weder von Hermanni noch Wieck wussten von diesem Ermittlungsverfahren, sie haben erst durch den Schriftsatz des Rechtsanwaltes „E“ hiervon Kenntnis erlangt. Matthias und Dagmar von Hermanni haben nach Kenntnis dieses Ermittlungsverfahrens am 27.2.12 die Staatsanwaltschaft Leipzig angeschrieben. Sie erhalten dieses Schreiben für Ihre Klärung und Prüfung der vorstehend beschriebenen Sachverhalte als  Anlage 12. Die dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft beigefügten Anlagen mussten aus Datenschutzgründen für Sie anonymisiert werden.

Sie werden feststellen, dass die Ausführungen in der Anzeige an das Bundesverwaltungsamt Köln wesens- und inhaltsgleich sind mit den Ausführungen der LVZ in ihrer Berichterstattung vom 11./12.2.2012.

Wie bereits ausgeführt hat seitens der LVZ keinerlei Anfrage zu Anzeigen an Behörden (egal welche) vorgenommen.

Entsprechend konnten es auch keine Informationen zur Haltlosigkeit der Anzeigen, zu den Stellungnahmen und den Prüfergebnissen der Behörde gegeben werden.




Zur Sorgfalt gehört es, dass der Sinn einer Berichterstattung nicht durch die Bearbeitung von Überschriften entstellt wird.

Die LVZ berichtet unter der Überschrift „Behörden haben sich abgewandt“:
(…) Denn die Bewilligungsbehörden haben sich abgewandt von von Hermanni und den Vereinen. Seit 2011 wurde nichts mehr genehmigt

Seit 2010 wurden keine Anträge für beschäftigungsfördernde Maßnahmen für Hohenroda gestellt. Wenn nichts beantragt wird, kann auch nichts genehmigt werden.

Wenn Herr Pfütze dies nicht weiß, weil er nicht nachfragt, oder nicht wissen will, weil er eben eine andere Erklärung in seiner Zeitung veröffentlichen will, dann stellt sich allemal die Frage, wieso er dies mit einer Begründung durch die Agentur für Arbeit vornimmt.
Lt. Berichterstattung ist die Begründung der Agentur für Arbeit: Es handele sich nicht um bewilligungsfähigen Projekte. Welche Projekte sind nicht bewilligungsfähig, die, für die keine Anträge gestellt wurden? “
Die Ideen brächten nur kurzzeitig Arbeit, mündeten aber nicht dauerhaft in eine Beschäftigung. Welche Ideen oder müsste es heißen wessen Ideen?
Es werde Qualifizierung angeboten, obwohl kein zertifizierter und anerkannter Bildungsträger nachgewiesen werden könne. Wer hat Qualifizierung angeboten? Die Vereine, die beschäftigungsfördernde Maßnahmen durchgeführt haben (Ressourcenbuendel e.V., Perspektive e.V. Arbeit für Leipzig e.V.) haben jedenfalls keine Qualifizierung angeboten, wozu hätte es da eines zertifizierten Bildungsträgers bedurft?
„Die Ausbildung sei ohne Marktrelevanz und Übernahmeperspektive erfolgt“. Welche Ausbildung, wessen Ausbildung, Ausbildung durch wen?

Hat es vielleicht daran gelegen, dass Herr Pfütze mit der falschen Behörde gesprochen hat, der „Agentur für Arbeit“? Die Agentur für Arbeit führt keine Beschäftigungsförderungsmaßnahmen im Rahmen des SGB II durch, dafür sind die Jobcenter zuständig (hier in der Region hießen sie vormals ARGE).

Tatsächlich hätte Herr Pfütze jedoch bei einer 1-Personenförderung bei der Agentur für Arbeit fündig werden können. Der Verein Bildung für Alle e.V. hat von 6.7.09 bis 5.7.10 eine ABM durchgeführt im PC-Bereich. Diese Maßnahme hatte auch einen Bildungsanteil in Form eines Praktikums. Das Praktikum wurde bei einer Fachfirma (kommunale GmbH im EDV-Bereich) durchgeführt. Die geförderte Person wurde im Anschluss an die geförderte Maßnahme von der Firma als Mitarbeiter übernommen und ist dort bis heute tätig.

Was die Frage der Förderung von beschäftigungsfördernden Maßnahmen anbetrifft wird von der LVZ durchaus, jedoch im Kommunalteil Leipzig berichtet. Die generellen Begründungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenter für das massive „Herunterfahren“ von AGH-Maßnahmen entsprechen dabei vom Tenor dem, was Herr Pfütze hier auf die Vereine in Hohenroda konkret bezieht.




Zur Sorgfalt gehört es auch, dass Überschriften nicht entstellen. Überschriften entstellen auch, wenn sie letztlich mit dem Artikel nichts zu tun haben.
Die Überschrift des Aufmachers vom 11./12.2.2012 lautete „Lehnsherr im Förder-Paradies
Matthias von Hermanni schreibt offenen Brief / Kreiszeitung beleuchtet Vereinsleben in der Gemeinde“.
Im Vorspann wird dann ausgeführt „Die Kreiszeitung hat den offenen Brief zum Anlass genommen, das Vereinsleben und besagtes Mühlengelände in Hohenroda zu betrachten. …“, dann jedoch muss man das beleuchtete Vereinsleben suchen. Man findet Beschreibungen von Bau- und Gebäudestrukturen, die Information, dass von Hermannis Ruf im Dorf äußerst fragwürdig sei, dass er skrupellos sei, sich als Guts- und Lehnsherr aufspiele usw.

Herr Pfütze und Frau Jakob schreiben „So gibt es auf dem Gelände … ein großes Lager mit Sachen, die getauscht werden können. Das „große Lager mit Sachen“ ist ein Teil des Tauschringes. Bundesweit entwickeln sich Tauschringe als Antwort auf zunehmend prekäre Lebenssituationen, auf ein erhöhtes Verständnis von Ressourcenschonung, als Antwort auf Nachhaltigkeit insbesondere im Verständnis eines integrativen Nachhaltigkeitsmodells mit der Verbindung Soziales- Ökonomie-Ökologie. Für Herrn Pfütze ist dies „ein großes Lager voller Sachen“.

Wenn er über „Nachhaltigkeit“ schreibt, dann „weil von Hermanni und seine Mitstreiter die Nachhaltigkeit nicht nachweisen können“. Es wird hier nicht darauf eingegangen, wie unsauber Herr Pfütze dann erneut im letzten Absatz von „Behörden haben sich abgewandt“ berichtet, sondern lediglich die Frage aufgeworfen, ob die Behörden sich auch von den „weiteren 60“ abgewandt haben, deren Anträge ebenfalls am 7. Dezember 2011 zurück gestellt wurden.




Zur Sorgfalt gehört es nach dem Pressekodex, dass unbestätigte Gerüchte erkennbar zu machen sind.
Es kann sein, dass nach dieser Definition die Berichterstattung der LVZ „im Reinen“ ist, denn mit einem Gerücht holt man sich schnell auch die Bestätigung, indem ein anderer dieses Gerücht bestätigt. Wenn also die Ortvorsteherin Leopold (Die Linke) von einem Gerücht spricht, dann erfolgt natürlich die Bestätigung ihrer Fraktionskollegin, dass auch sie von dem Gerücht gehört hat. Es bleibt dabei dann schließlich unerheblich, ob beide das Gerücht aus einer Quelle haben oder eine von beiden das Gerücht entstehen ließ und die andere es (von ihr hörte) und/oder sie es dann an andere bereits weiterkolportiert haben. Für „Gerüchte“ braucht man in einem Dorf wie Hohenroda nicht mal einen halben Tag und dann sind sie „rum“, stehen in der Welt (des kleinen Dorfes).

Geht es um den Inhalt eines Gerüchtes, dass von Hermanni dahinter steckt und Strohmänner hat, dann wird das Gerücht trotzdem kolportiert, auch wenn man den Bürgermeister befragt und weil man die Betroffenen nicht befragt (weder den im Gerücht benannten noch seine vermeintlichen Strohmänner, hier die Ehefrau und Gesellschafterin der GmbH noch die anderen Gesellschafter noch den Geschäftsführer).




Zur Sorgfaltspflicht gehört es nach dem Pressekodex, dass bei Veröffentlichung von Umfrageergebnissen die Presse die Zahl der Befragten, den Zeitpunkt der Befragung, den Auftraggeber sowie die Fragestellung, zudem ob die Ergebnisse repräsentativ sind, mitteilt. Hat es sich bei der von der Ortsvorsteherin Leopold bekannt gegebenen Schätzung um das Ergebnis einer Umfrage gehandelt oder hatte das mit ihrer Funktion als Ortsvorsteherin gar nichts zu tun und es handelte sich lediglich um eine persönliche Empfindung der Antipathie die sie auf 80% der Dorfbevölkerung hochempfunden hat? Frau Leopold gibt diese „Einschätzung“ immerhin als Ortsvorsteherin und nicht als irgendeine Privatperson ab.


Wenn Herr Pfütze in dem Gespräch mit seinem Chefredakteur am 2.3.2012 erklärt „Wir haben mit 20-30 Leuten geredet, wir haben nicht einen gefunden, der …? Wir waren bei der Gemeinde, Amt für Wirtschaftsförderung, Landratsamt, Wirtschaftsamt, Landratsamt, überall wurden die gleichen Geschichten erzählt.“, handelt es dabei dann um eine „Recherche“ oder eine Umfrage.
Es ist nun wirklich nicht glaubhaft, dass „alle die gleichen Geschichten“ erzählt haben. Wie sollte jemand aus dem Bauordnungsamt des Landkreises, der lt. LVZ-Anfrage, wie viele Wohnungen auf dem Gelände genehmigt errichtet wurden und geantwortet haben soll „Keine!“ die gleiche Geschichte erzählt haben wie Frau Prautzsch, Projektmanagerin vom Verein Delitzscher Land e.V. oder…?
Es kann natürlich auch sein, dass Herr Pfütze auch in Gesprächen „unsauber formuliert“, hat er vielleicht die „Stimmen“ gemeint, die „alle die gleichen Geschichten erzählt haben? Kann es sein, dass Herr Pfütze und Frau Jakob nicht recherchiert, sondern eine Umfrage vorgenommen haben?



Aber mit wem (gut, Informantenschutz) bzw. mit wie vielen haben Herr Pfütze und Frau Jakob gesprochen. „20-30 Leute“ sind schließlich schon eine Abweichung von 50%. Hinterfragen wir es bei den „Stimmen“:














… schüttelt heute eine ehemalige Mitarbeiterin den Kopf.
Mit zahlreichen ehemaligen Beschäftigten und Vereinsmitgliedern hat die Kreiszeitung in den vergangenen Wochen gesprochen.
Sie alle zeichnen ein ähnliches Bild der Vorgänge in der Luckowehnaer Straße und von Matthias von Hermanni.


Weil sich viele von ihnen noch in Arbeitsgerichtsverfahren mit von Hermanni befinden oder aber einfach aus Angst vor ihm, wollen sie nicht namentlich genannt werden. Die Namen sind der Redaktion bekannt.
"Psychoterror" seien an der Tagesordnung gewesen, viele hätten Angst vor von Hermanni, erzählt eine Frau. "



Betroffene hätten sich ärztlichen und psychologischen Rat holen müssen, um mit der Situation überhaupt fertig zu werden, seien nun noch im Nachgang von Nervenzusammenbrüchen oder Burn-Out in Behandlung.




(seine Frau) schreibe unter anderem vielseitige Briefe voller Anfeindungen.



"Skrupellos" sei das Ehepaar von Hermanni, erzählt die Frau. Schikane und "Sklaventreiberei" habe es gegeben.


Weitere bestätigen dies, betonen immer wieder, dass sie von Hermanni fast alles zutrauen.


berichten ehemals in leitender Tätigkeit gewesene Angestellte und bestätigen auch Ex-Mitarbeiter und Vereinsmitglieder
Zwei Gesichter habe der ehemalige bfb-Chef, erzählt eine Frau.




Mit wie vielen Menschen haben denn nun Herr Pfütze und Frau Jakob gesprochen?
Wie viele dieser Menschen waren nicht Beschäftigte, sondern ausschließlich Vereinsmitglieder?



In der LVZ vom 11./12.2.2012 wird ein Interview veröffentlicht. Fragen und Antworten sind korrekt abgedruckt. Ist es korrekt, wenn ein in sich geschlossenes Interview abgedruckt und dann durch eine „Anmerkung der Redaktion“ unterbrochen wird?
Ist es korrekt, wenn eine Anmerkung der Redaktion durch ihren Fettdruck über das Interview gestellt wird?
Vor allem aber: Ist es korrekt, wenn es sich bei der „Anmerkung der Redaktion“ nicht um eine Anmerkung im eigentlichen Sinn handelt, sondern um eine vermeintliche Sachinformation, die das Ziel verfolgt die Interviewantwort als falsch wirken zu lassen?

Es muss hierzu festgestellt werden:
Herr Pfütze erweckt den Eindruck, als habe er bei der Agentur für Arbeit zu der Aussage von Matthias von Hermanni „Von den 16 Menschen sind gegenwärtig fünf in sozialversicherungspflichtiger Arbeit“ angefragt.

Die Agentur für Arbeit ist nicht zuständig für Menschen im Bezug von SGB II-Leistungen, dies sind die Jobcenter. Der Bezug von SGB-II-Leistungen ist Voraussetzung für die Zuweisung zu AGH-Maßnahmen und zu Kommunalkombi.
Wenn Herr Pfütze bei der Agentur für Arbeit angefragt haben will, hat er bei der nicht zuständigen Behörde angefragt. Sollte die Agentur für Arbeit bei einer solchen Anfrage des Herrn Pfütze gesagt haben, dass sie die Aussage wegen Unmöglichkeit (des Matthias von Hermanni im Interview) nicht bestätigen könne, dann hätte sie korrekt geantwortet, jedoch weil sie überhaupt nichts zu den 16 Personen, die sich im Leistungsbezug des Jobcenter befinden sagen kann. Die Anmerkung der Redaktion wird somit sinnverändernd inmitten des Interviewtextes aufgenommen.

Selbst wenn die Agentur für Arbeit bemüht gewesen sein sollte die Anfrage von Herrn Pfütze zu beantworten und auf ihre Möglichkeit des Datenträgerabfrage zurückgegriffen hätte (was jedoch unzulässig gewesen wäre), hätte sie keine Ergebnisse suchen und finden können, denn sie kann keine Datenträgerabfrage über „16 Menschen“ vornehmen. Die Agentur hätte also auch in diesem Fall nur sagen können, dass sie die Aussage wegen Unmöglichkeit (des Matthias von Hermanni im Interview) nicht bestätigen kann. Die Anmerkung der Redaktion wäre auch in diesem Fall inmitten des Interviewtextes sinnverändernd aufgenommen worden.

Und selbst wenn die Agentur für Arbeit über die Namen und Daten der 16 Menschen verfügt hätte, was nicht möglich ist, weil auch Herr Pfütze nicht über deren Namen verfügt, was hätte sie nach einer nach den einschlägigen Gesetzen illegalen Datenträgerabfrage Herrn Pfütze sagen sollen: Geht klar, für Sie, da verstoßen wir doch gern mal gegen das Gesetz, aber was wir ganz klar sagen können: „wir können Ihre Anfrage nicht bestätigen“.

Die Anmerkung der Redaktion entspricht im Ergebnis auch einer unwahren Behauptung.



Der Pressekodex umfasst auch Richtlinien zu Leserbriefen. Auch die Leipziger Volkszeitung unterliegt dem Sächsischen Pressegesetz.
Die LVZ unterliegt der Verpflichtung ihre Veröffentlichungen von strafbarem Inhalt freizuhalten, vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen sind strafbeschwert.

Die LVZ-online hat unter dem Artikel „Lehnsherr im Förderparadies“ die Möglichkeit zu „Kommentaren“/Leserbriefen angeboten. Bereits am 11.2.12 um 11:45 wurde ein Kommentar von Else Kling eingestellt. Else Kling ist tot, sie ist in Folge 1069 der Lindenstraße gestorben.

Dennoch schreibt sie am 11.2.12 den Kommentar  
„Es war nur noch eine Frage der Zeit, wann die Hermannis den Bogen überspannen. Das ist nun endlich passiert und hoffentlich findet sich ein Richter, der diesen Abzockern und Halsabschneidern das Handwerk für immer legt. Ich habe schon mal eine Pulle Sekt aufgemacht!
 Anlage 13

Erfreulich für den, der an ein Leben nach dem Tode glaubt, verheerend für den, der sich im weltweiten Netz als „Abzocker“ und „Halsabschneider“ wiederfindet. Da nützt es einem auch gar nichts, wenn es sich hierbei um eine Straftat gem. §§ 185 ff StGB handelt, derart massive Ehrverletzungen und Rufschädigungen- unter dem Mantel der grundsätzlich als seriös eingeschätzten LVZ verursachen Verletzungen und Schäden.


In der LVZ-Printausgabe vom 17/18.2.2012 wird nachstehender Leserbrief
„Mit sehr großem Interesse habe ich ihre Berichterstattung über Matthias von Hermanni gelesen. Ich danke ihnen für diesen Bericht und kann nur sagen, dass jedes Wort, was Sie geschrieben haben, der Wahrheit entspricht. Besonders gefreut hat mich, dass viele den Mut gehabt haben und ihnen über ihre Erfahrungen auf den Grundstücken der Familie von Hermanni und deren Vereine berichtet haben. Ja, Familie von Hermanni kann reden, schreiben und Menschen manipulieren, und das können sie ausgesprochen gut. Es erhält alles ein soziales Deckmäntelchen und hört sich alles ganz toll an, was die Familie von Hermanni alles für sozial schwache Menschen macht, aber schaut man hinter die Kulissen sieht es genau so aus, wie sie es in der Kreiszeitung beschrieben haben. Die Vereine und die GmbH auf diesem Hof haben einzig und allein das Ziel, das Eigentum der Familie zu mehren beziehungsweise Steuersparmodelle zu sein, und sie dienen der Selbstdarstellung.
Der Autor des Leserbriefes möchte nicht genannt werden. Sein Name ist der Redaktion aber bekannt.“

Die Aussage „Menschen manipulieren“ ist ehrverletzend und beleidigend, mithin strafbar gem. § 185 StGB.

In Anbetracht unwahrer Behauptungen in der Berichterstattung (s.o.) kann nicht „jedes Wort der Wahrheit“ entsprechen. Allerdings bestätigt der Leserbrief das was die LVZ selber unwahr behauptet und das was unter den anonymen „Stimmen“ durch die LVZ veröffentlicht wurde. Sie verschafft sich durch das Abdrucken des Leserbriefes eine „neue Zeugin“.

Unterhalb der Leserbriefe druckt die LVZ nachstehenden Text ab:
„Leserbriefe geben die Meinung ihrer Absender wieder und stimmen nicht unbedingt mit der der Redaktion überein. Die Redaktion behält sich darüber hinaus aus Platzgründen das Recht sinnwahrender Kürzungen vor. Zuschriften ohne Absender nehmen wir zur Kenntnis, sie werden jedoch nicht veröffentlicht. Dies trifft ebenso auf per E-Mail übermittelte Leserbriefe zu, die nur mit dem User-Namen, nicht aber mit dem richtigen Namen und der vollständigen Wohnanschrift des Absenders versehen sind.“

Die LVZ straft sich somit gleich selber Lügen, denn den vorstehenden Leserbrief hat sie ohne Namensnennung, anonym abgedruckt.

Nur in Ausnahmefällen wird nach dem Pressekodex auf den Abdruck des Namens verzichtet. Wie ist denn dieser Ausnahmefall zu begründen, weil der Einsender zum Kronzeugen der LVZ wird und man Kronzeugen schützen muss? Oder ist der Leserbriefschreiber einer der „Stimmen“ die ja ohnehin geschützt werden müssen? Oder liegt es am Namen des Leserbriefschreiber, der der Redaktion bekannt ist, es wird doch wohl nicht schon wieder Else Kling gewesen sein, denn deren Name ist tatsächlich bekannt.
Siehe hierzu auch das Schreiben der Vereine vom 20.2.12  Anlage 15

II.A.3: Zu Ziffer 3 - Richtigstellung

Sowohl Matthias von Hermanni wie auch die Vereine waren geschockt vom Umfang und der Art der Berichterstattung. Es handelt sich bei allen Personen um langjährige Zeitungsleser, dabei auch Leser der LVZ.

Am 13.2.2012 schrieb Matthias von Hermanni an die LVZ.  Anlage 16
Ebenfalls am 13.2.2012 schrieben die Vereine, zusammengefasst in einer Bürogemeinschaft an die LVZ.  Anlage 7

Beide Schreiben drückten unmissverständlich aus, dass die erfolgte Berichterstattung nicht so stehen gelassen werden könne. Es wurde von allen schreibenden Beteiligten davon ausgegangen, dass durch die Chefredaktion der LVZ eine Reaktion und zumindest der Versuch einer Schadensminderung erfolgt.

Dies trat nicht ein.

Herr Pfütze teilte mit von der Chefredaktion um Beantwortung der Schreiben gebeten worden zu sein. Er kam der Bitte seines Chefredakteurs nach, indem er eine Rundmail mit einem angehängten Word-doc „Antwort“ verschickte. Matthias von Hermanni erhielt dies auch tatsächlich an seine Mailanschrift. Die Vereine, die ein Gemeinschaftsschreiben gefertigt und unter buerogemeinschafthohenroda@googlemail.com versandt hatten, erhielten das Rundschreiben an die Mailanschrift des Ressourcenbuendel e.V.
Welche Textpassagen des Rundschreibens sich an wen richten kann nur vermutet werden. Sie waren es nicht der Mühe wert.

Auf keine von den Vereinen vorgebrachten Sachverhalte wurde in der Rundantwort eingegangen.

Es ist aus dem Schreiben – an wen nun auch immer gerichtet – die Aussage von Herrn Pfütze zu entnehmen „Sie haben hoffentlich nicht wirklich erwartet, dass ich ausschließlich Ihre Meinungen, Ihre Aussagen und Behauptungen abdrucke und mich ausschließlich auf Ihre Wahrheit verlasse.“
Welche Meinung, welche Aussage und welche Behauptung von auch nur einem Vereinsvertreter übernommen haben will, in der LVZ steht hierzu keine. Und wenn es um die „Meinungen, Aussagen und Behauptungen“ hinsichtlich der sich durch alle Artikel durchziehenden Vorwürfe. Unterstellungen und –vermeintliche – Aussagen Dritter handelt, dazu wurde, siehe bereits vorstehende Ausführungen, von den an den Pranger gestellten keiner gefragt und angesprochen. Entsprechend konnten dazu keine „Meinungen, Aussagen und Behauptungen“ abgegeben werden.

Dies ändert jedoch nichts an der Erwartung der an den Pranger gestellten Betroffenen. Sie alle hatten natürlich die Erwartung, dass mit ihnen vor Abdruck gesprochen, ihnen Gehör gegeben wird. Aber selbst wenn die LVZ hierzu nun nach Erscheinen solcher Veröffentlichungen angeschrieben wird, gibt es bei Herrn Pfütze, wie er durch sein Rundschreiben zum Ausdruck bringt, kein Störgefühl und Unrechtsbewusstsein.

Die Vereine haben die LVZ am 16.2.12 erneut angeschrieben  Anlage 17
Darauf gibt es keine Antwort seitens der LVZ.

Matthias von Hermanni hat über die Kanzlei Irion, Hamburg Gegendarstellung und Unterlassungserklärung verlangt. Dies wurde abgelehnt  Anlage 8

Am 1.3.2012 fand dann ein Gespräch mit der LVZ-Chefredaktion statt, hierbei wurde seitens Dagmar und Matthias von Hermanni ein Vorschlag unterbreitet.   Anlage 11
In Folge dieses Gespräches entstand ein Mail-Verkehr, der dokumentiert, dass nicht entsprechend der vereinbarten Schritte verfahren werden soll.   Anlage 18

Im Ergebnis hiervon wurden keine weitere Unterlagen „Belege“ zum Wahrheitsbeleg der Gegendarstellung zugeleitet, denn die Gegendarstellung war bereits von der LVZ am 24.2.12 abgelehnt worden und zwar in Gänze und nicht bezogen auf einzelne, „strittige“ Punkte,
Die Bemühungen von von Hermanni und den Vereinen, hinsichtlich der erfolgten LVZ-Berichterstattung nebst Nebenerscheinungen wie Leserbriefe u.a. „die Kuh vom Eis zu bekommen“ scheiterten, indem seitens der LVZ nun Forderungen und Abläufe, die nicht Bestandteil des geführten Gespräches am 1.3.12 waren, dargestellt und aufgebaut wurden.

Hinsichtlich der Anforderungen aus den Mails des Herr Meincke, Belege vorzulegen, wird auf bereits erfolgte Ausführungen hingewiesen: Wie soll ein Beleg vorgelegt werden von etwas was es nicht gibt?



Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Vereine – wie die Mehrzahl der Vereine in der Bundesrepublik Deutschland – über keine finanziellen Quellen verfügen, die es ihnen ermöglichen Rechtsanwälte einzuschalten um auf dem Rechtsweg Gegendarstellungen, Unterlassungserklärungen und weitergehende Schadensersatzforderungen gerichtlich geltend machen zu können.

Wenngleich Matthias von Hermanni, nachdem die zunächst schriftlichen Bemühungen (Schreiben von Hermanni und Schreiben Vereine vom 13.2.12) erfolglos blieben, indem die bisherige Linie der LVZ in ihrer Berichterstattung durch das Rundantwortschreiben des Herr Pfütze bestätigt und bekräftigt wurde, gescheitert waren, eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet hat, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch hier die finanziellen Mittel vorhanden sind, um weitere Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten bis zum Ausgang gerichtlicher Verfahren vorzufinanzieren.

Der wirtschaftlichen Macht der LVZ, eingebettet im Mutterbetrieb des Madsack-Verlages, können sich die von der Berichterstattung Betroffenen nicht stellen.




II.A.4: Zu Ziffer 4 – Grenzen der Recherche
Hier besteht bzgl. Recherchen und mithin zu deren Grenzen ein anderes Verständnis, als dies seitens der LVZ praktiziert wurde.

Die Grenzen wurden unterschritten, indem pflichtwidrig die Betroffenen nicht informiert und gefragt wurden.

Die Grenzen wurden überschritten, indem Meinungen und Einschätzungen einiger, anonymisierter Personen, welche die Tatbestände der §§ 185 ff StGB erfüllen, zur Grundlage einer Berichterstattung herangezogen werden.


Hinsichtlich der Ziffer 4.3 der Richtlinie zum Pressekodex wird hier eine dringliche Bitte geäußert: Sollte der Deutsche Presserat zu der Auffassung gelangen, dass personenbezogene Daten unter Verstoß gegen den Pressekodex erhoben wurden, ist zunächst keine Löschung vorzunehmen, da dies in ggf. noch folgenden straf- und zivilrechtlichen Vorgängen von beweiserheblicher Bedeutung sein könnte.




II.A.5: Zu Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte

Die Presse soll das Privatleben der Menschen, über die sie berichte,t achten.
Hierzu nur beispielhaft einige Fragestellungen:

Wenn es um den Verkauf der Gemeindehäuser geht, welches öffentliche Interesse besteht, über die Presse mitzuteilen, dass Dagmar von Hermanni als Gesellschafterin in einer GmbH eine Vermögensanlage vorgenommen hat? Hat diese Tatsache irgendetwas mit den Verkaufsinteressen der Gemeinde zu tun, damit dass sie lt. Bürgermeister Tiefensee sich seit nunmehr 11 Jahren erfolglos um den Verkauf der Häuser bemüht, damit dass man schon kurz davor war, die Häuser für 100.000€ (statt 160.000€) zu verkaufen?
Oder musste man von insgesamt vier Gesellschaftern nun Dagmar von Hermanni als Gesellschafterin veröffentlichen um den „Verdacht“ zu belegen, dass sie ein „Strohmann“ ist und Matthias von Hermanni dahinter steckt?

So wichtig es der LVZ war, dies in ihrer Berichterstattung herauszuarbeiten  und zu veröffentlichen, so unwichtig war und ist es der LVZ mit der an die Öffentlichkeit gezerrten „Strohfrau“ zu sprechen. Herr Pfütze am 3.1.12 dazu befragt, warum in keiner Weise mit Dagmar von Hermanni Kontakt aufgenommen wurde erklärt hierzu: „Dafür gab es keinen Grund“ und „Sie spielen nur eine untergeordnete Rolle“. Ja, das trifft auf „Strohmänner“/Strohfrauen zu, aber ich bin keine „Strohfrau“, auch nicht  bezogen auf meine Beziehung und mein Verhältnis zu meinem Mann.

Welches öffentliche Interesse besteht daran die Wahrnehmungen des LVZ Mitarbeiters Lüttich in der LVZ über die Aktivitäten der Familie von Hermanni bei öffentlichen Veranstaltungen zu erfahren. Diejenigen, die Interesse an solchen öffentlichen Veranstaltungen haben, werden daran teilgenommen haben und können sich ihr eigenes Bild machen. Diejenigen, die selber kein Interesse daran haben und selber nicht teilnehmen dürfte es auch nicht interessieren ob Familie von Hermanni teilnimmt.
Mein privates Freizeitverhalten liegt nicht im öffentlichen Interesse und es verstößt gegen mein Selbstbestimmungsrecht, wenn darüber berichtet wird.
Wenn man mit mir über meine Freizeitinteressen und -beschäftigungen gesprochen hätte, hätte man erfahren, dass ich in den Vereinen sehr engagiert mitarbeite, aber das wollte man nicht und hat es unterlassen.

Welches öffentliche Interesse besteht daran mitzuteilen, dass ich angeblich „vielseitige Briefe voller Anfeindungen“ schreibe? Um offene/öffentliche Briefe hat es sich nicht gehandelt, denn dann könnten meine Briefe nicht dem Informantenschutz unterliegen. Die LVZ teilt hierzu mit, dass sie aus diesem Grund keine Herausgabe der Briefe vornimmt.  Anlage 19

Ich habe in den letzten 2-3 Jahren überhaupt nur einen Brief geschrieben, der sich nicht an juristische Personen, sondern an eine natürliche Person richtet. Es ist eine Antwort auf ein mir zugegangenes Schreiben. Es befindet sich (anonymisiert) in der  Anlage 12.
Ich überlasse es Ihnen zu beurteilen, ob es sich um „Anfeindungen“ oder um eine klare Beantwortung des Ausgangsschreibens handelt.
Warum meine Briefe dem Informantenschutz unterliegen kann ich weiterhin nur schwer nachvollziehen. Wenn es „mein“ Brief ist, dann kenne ich auch den Adressaten, an den ich meinen Brief geschickt habe. (Der Adressat muss übrigen nicht  der Informant sein)


Wenn mein Mann denn „schlimm“ wäre, welches öffentliche Interesse soll bestehen zu veröffentlichen, dass ich noch schlimmer bin?
Zunächst heißt es dort „Dabei spiele seine Frau ein große Rolle…“, d.h. im Gegensatz zu der Aussage des Herrn Pfütze vom 1.3.12 „Sie spielen nur eine untergeordnete Rolle“.

Wenn es folglich um die Darstellung in der Presse geht, spiele ich eine „große Rolle“, wenn es um journalistische Sorgfaltspflichten (Information an den Betroffenen, Anhörung usw.) geht, spiele ich eine „untergeordnete Rolle“.

Nach der Berichterstattung beleidigt und beschimpft mein Mann, bis hin zum „Psychoterror, Sklaventreiberei usw. und ich bin in meinem Auftreten noch viel schlimmer, skrupellos, meinem Mann und mir ist fast alles zuzutrauen.

Das verletzt meine Persönlichkeitsrecht, es ist schmähend und ehrverletzend, es erfüllt Straftatbestände der §§ 185 ff StGB, die LVZ druckt diese ab und zwar ohne Abwägung, ohne vorherige Information und Möglichkeit der Stellungnahme usw. weil es lt. Herrn Pfütze keinen Grund gab mit mir zu sprechen.



Die Berichterstattung über das „Ehepaar von Hermanni“ und die „Familie von Hermanni“ wirkt auch auf andere Familienmitglieder. „Was hast Du für Eltern?“, „Wie seid ihr denn drauf?“ Muss sich das unsere Tochter von ihren ehemaligen Spiel- und Schulkameraden im Dorf fragen lassen?

Wie sollen Familienmitglieder anonym bleiben, wenn wir hier in einem kleinen Dorf leben und der Name veröffentlicht wird. Es handelt sich auch nicht um einen verbreiteten Namen, der häufiger im Dorf vorkommt.
Es handelt sich allerdings um einen Namen, der natürlich benannt werden muss, wenn man über „Lehnsherren“ schreibt. Die Unterschwelligkeit mit der der Name für Lehnsherrenbotschaften eingesetzt wird, ist bezeichnend. Würden wir Müller heißen hätte der Leser keine gedankliche Verbindung zum „Lehnsherrn“, sondern höchsten noch zu Milch aufgebaut.



II.A.6: Zu Ziffer 9 – Schutz der Ehre

„Sklaventreiber“, „Abzocker“, „Halsabschneider“, „Psychoterror“, massiv ausgewachsene Beleidigungen“ usw. verletzen in der Ehre, sie sin schmähend und verunglimpfend.  

Auf vorstehenden Ausführungen wird Bezug genommen.



II.A.7: Zu Ziffer 13 – Unschuldsvermutung

Die Berichterstattung nimmt eine Vorverurteilung vor.
Justizschelte, dass die Justiz nicht angemessen reagiere stellt ein Urteil der Presse, hier des Herrn Pfütze dar. Er nimmt damit eine Vorverurteilung vor. Der „Standpunkt“ von Herrn Pfütze ist auch nicht sein privater, z.B. ein solcher, den er durch einen Leserbrief vorgenommen hat, sondern ein dienstlicher für und durch die Leipziger Volkszeitung.

Herr Pfütze präjudiziert aber auch Gerichtsverfahren. Er war in Kenntnis von Arbeitsgerichtsverfahren, auch wenn er unwahr behauptet hat, dass sich von Hermanni in diesen Verfahren (Anmerkung: mit anderen) befinde.
Er hatte unter seinen Informanten („Stimmen“) solche, die ihm unwahre Behauptungen in einer Anzeige an Behörden, welcher der Kläger nicht selber verfasst aber eigenhändig unterschrieben hat. Diese Anzeige wird zur Grundlage eines Teils seiner Berichterstattung und durch die dem Informantenschutz gedeckten „Stimmen“ in der LVZ kolportiert. Nun verwendet der Kläger diese, ursprünglich durch seine Anzeige bei Behörden erhobenen Vorwürfe als Beweis in seinem Arbeitsgerichtsverfahren.  Siehe hierzu  Anlage 12




II.B

Über die Veröffentlichung fingierter bzw. anonymisierter Schreiber mit strafrechtlich relevantem Inhalt (Beleidung, § 185 StGB) im weltweiten LVZ-online und in der Printausgabe vom 17:18.2.2012, siehe Ausführungen unter II.A.2.




II.C

Es geht hier um den Einsatz von wirtschaftlicher Macht die vorstehend beschriebene Presseberichterstattung flächendeckend zur „Meinungsbildung“ einer Dorfbevölkerung sicher zu stellen.

Erstmals seit Januar 1993 (seither wohne ich in Hohenroda) wurden für mich erkennbar Freiexemplare in die Briefkästen von Hohenroda verteilt. Die Ausgabe der Kreiszeitung vom 11.(12.2012 wurde am Samstag flächendeckend in den Haushalten in Hohenroda in die Briefkästen verteilt. (Ausgenommen das Gebäude Dorfstraße 8 mit zwei Haushalten. Hier wurde lediglich die von uns abonnierte LVZ -Ausgabe Leipzig- zugestellt. Am folgenden Montag, den 13.2.12 befanden sich dann jedoch, neben der abonnierten Leipziger Ausgabe vom 13.2.12 zwei Kreisausgaben vom 11./12.2012 ohne „Werbekarte“ der LVZ im Briefkasten.

Matthias von Hermanni hat hierzu bereits in seinem Schreiben vom 13.2.12 an die LVZ-Chefredaktion ausgeführt ( Anlage 16).

Herr Pfütze antwortet darauf in seinem Schreiben vom 15.2.2012 ( Anlage 8)
„Haushaltsabdeckungen sind im Übrigen bei Schwerpunktthemen, wie etwa am Sonnabend, ein übliches Mittel der Leser-Blatt-Bindung.“

Herr Pfütze bestätigt hier zunächst, dass tatsächlich eine Verteilung von Freiexemplaren erfolgt ist.

Es wird bezweifelt, dass es sich hier um ein übliches Verfahren der LVZ/ des Madsack-Verlages hinsichtlich einer Erhöhung der „Leser-Blatt-Bindung“ sprich der Erhöhung der Käufer-/Abonnentenzahlen handelt, denn
• nur ein geringer Teil der Freiexemplare war auch mit einer Karte der LVZ versehen, aus der zu entnehmen ist, dass es sich um ein Testexemplar handelt, und mittels Anruf oder Zurücksenden der Karte für 14 Tage die LVZ kostenlos bezogen werden kann,
• es ging damit bewiesenermaßen nicht darum, die LVZ nun 14 Tage zum Testen und damit zur Erhöhung der „Leser-Blatt-Bindung“ zu verteilen,
• alle Personen in Hohenroda, die ein Freiexemplar erhalten haben und mit denen gesprochen wurde, wohnen inzwischen seit mehreren Jahren in Hohenroda und haben bisher noch nie ein Freiexemplar erhalten, wenn somit in den vergangenen Jahren seitens der LVZ Kreiszeitung „Schwerpunktthemen“ veröffentlicht worden sein sollten, ist festzustellen, dass die Kreiszeitung das „Schwerpunktthema von Hermanni“ nun erstmals zum Anlass nimmt, Freiexemplare zu verteilen,
• die Verteilung, die angeblich bei einem „Schwerpunktthema“ als „übliches Mittel“ eingesetzt wird nimmt zwar unter „Delitzsch Spezial“ ein „Schwerpunktthema“ – doch wohl bezogen auf die Region „Delitzsch“ - auf, verteilt dann aber die Freiexemplare nur im räumlichen „Schwerpunktgebiet“ (Hohenroda und umliegende Dörfer) der Vereine/ der Familie von Hermanni.

Die LVZ Kreiszeitung hat hier ihre wirtschaftliche Macht der Entscheidungsfreiheit über Freiexemplare zu verfügen und diese verteilen zu lassen, ohne dass dadurch Käufer-/Abonnentenbindungen entstehen können, weil die entsprechenden Informationen hierzu seitens der LVZ nicht gegeben werden, missbraucht, um ausschließlich des insgesamt über 1 ½ Zeitungszeiten ehrverletzend und schmähend behandelten Matthias von Hermanni und seiner Familie sowie der „Vereine“ in dem Dorf, d.h. in deren Nachbarschaft zu verteilen.


Es wird nicht als Zufall verstanden, dass nach Jahrzehnten (oder gar erstmals) flächendeckend Freiexemplare verteilt werden just mit einer Ausgabe, bei der der Lokalteil den Aufmacher und „Standpunkt“ und sodann noch eine gesamte Seite „Delitzsch-Spezial“ zu von Hermanni und den Vereinen am Standort Luckowehnaer Straße/Hohenroda verteilt.

Ein Vorgang bzw. eine Vorgehensweise kann nicht „üblich“ sein, wenn sie erstmals nach 2 Jahrzehnten erfolgt.




Ich bitte die in Anlage 20 vorgenommene Zusammenstellung der LVZ-Artikel und die dazu erfolgte Fragestellungen und Bemerkungen trotz etwaiger inhaltlicher Überschneidungen als Ergänzung der Begründung zu betrachten.

Sollten aus Ihrer Sicht noch Vorträge, Unterlagen oder Belege erforderlich sein, bitte ich um Mitteilung.
Ich bitte um eine kurze Eingangsbestätigung meiner Beschwerde, gern auch per E-Mail.



Mit freundlichen Grüßen




Dagmar von Hermanni


Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 1

 Dagmar von Hermanni
Dorfstraße 8
04509 Schönwölkau
Anlage 20
zur Beschwerde an den Deutschen Presserat
Zusammenstellung der erfolgten Berichterstattungen mit Begründung zur Beschwerde
Die nachstehende Begründung umfasst die Berichterstattungen der LVZ
Teil I
18.11.2011 Immobilien- Deal gibt Rätsel auf
Ortschaftsrat stemmt sich gegen Verkauf von gemeindeeigenen Wohnungen von Christine Jakob
25.11.2012 Gemeinderat beschließt Verkauf
23.12.2011 Immobilien-Verkauf Gisela Leopold: „Getroffene Hunden bellen“ (cj)
18.1.2012 Grünes Licht für VerBaPlan-Investitionen
Ortschaftsrat ist mehrheitlich für den Verkauf kommunaler Wohnungen an die
GmbH von Christine Jakob
Teil II
11:/12.2.2012
Seite 17: Standpunkt von Frank Pfütze In der Realität angekommen
Seite 17: Lehnsherr im Förder-Paradies Matthias von Hermanni schreibt offenen Brief /
Kreiszeitung beleuchtet Vereinsleben in der Gemeinde von Frank Pfütze und
Christine Jakob
Seite 20: Gemeinde will Mühlengelände behalten
Seite 20: Hohenroda: Offener Brief rückt Mühlengelände und Vereine in der
Luckowehnaer Straße in die Öffentlichkeit  Bild mit Schafsbock im
Vordergrund und Mühle im Hintergrund und Untertitel: Am Hohenrodaer
Mühlengelände, das zeigt sein offener Brief an den Gemeinderat deutlich,
hätte Matthias von Hermanni Interesse. Unterdessen fragt sich aber so
mancher im Dorf, ob der Bock zum Müller wird.
Seite 20: Stimmen
Seite 20: Behörden haben sich abgewandt
Seite 20: „Irgendwie steht unsere Gesellschaft auf dem Kopf“
Seite 20: Steckbrief Hohenroda
Sie nimmt weiterhin Bezug auf
15.2.2012
 Schreiben Matthias von Hermanni an die Chefredaktion LVZ
 Schreiben von vier Vereinen an die Chefredaktion LVZ
 Antwort des Herrn Pfütze auf die beiden vorgenannten Schreiben in Form eines „Rundschreiben“

16.2.2012
 Antwortschreiben der Vereine auf das Rundschreiben des Herrn Pfütze
 Schreiben von Dagmar von Hermanni an die Chefredaktion und Geschäftsführung der LVZ wegen Auskunftsantrag und
 Antwortschreiben auf den Auskunftsantrag

Soweit Anlagen zu dieser Begründung erstellt sind, wird auf diese im Text hingewiesen. Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 2


I. Kauf von Gemeindehäusern

LVZ-Artikel vom 18.11.11
23.12.11
18.01.12
25.1. 2012
Zur Sache (Zusammenfassung):
 Die Gemeinde Schönwölkau bietet seit Jahren (lt. LVZ vom 18.11.11/Tiefensee: seit 11 Jahren) neben anderen Immobilien zwei Vier-Familienhäuser in der Krensitzer Straße 20 und 22 in Hohenroda zum Verkauf an.

(
Anlage I.1 Mitteilungsblatt der Gemeinde)
 Herr von Hermanni hat Herrn Rotermund angesprochen, ob ggf. die VerBaPlan Interesse an dem Kauf der Immobilien haben könnte.

(
Anlage I.2  Schreiben Rotermund vom 16.1.12, auf der Gemeinderatssitzung verlesen und dann auch an die LVZ verteilt)
 Auf Bitte von Herrn Rotermund hat Herr von Hermanni ein Gespräch und eine anschließende Besichtigung der Objekte organisiert. Herr von Hermanni hat an dem Gespräch und dem Ortstermin teilgenommen.

 Herr Rotermund bedankt sich bei Bürgermeister Tiefensee, weist darauf hin ggf. in die Finanzierung bei einem Häuserkauf einzusteigen und dass im Falle eines Kaufes dieses die VerBaPlan sei.

(
Anlage I.3 Schreiben Rotermund vom 14.10.11
 Bürgermeister Tiefensee bestätigt den Eingang des Schreibens von Herrn Rotermund und teilt mit „Ich habe kein Problem, wenn eine GmbH Käufer ist, Ich denke der Gemeinderat sieht dies ebenfalls so“.

(
Anlage I.4  Schreiben vom 18.10.11 von Bürgermeister Tiefensee an Rotermund)
 Bürgermeister Tiefensee lädt Herrn Rotermund zur Ortschaftsratssitzung, damit er auf der Sitzung dem Ortschaftsrat die VerBaPlan und deren Pläne hinsichtlich der beiden Immobilien vorstellen kann ein. Die Einladung erfolgt kurzfristig per Fax an Herrn Rotermund, dieser befindet sich im Urlaub und kann an der Sitzung am 7.11.2011 nicht teilnehmen. Herr Rotermund informiert hierüber Bürgermeister Tiefensee per Fax. (
A I.5 Rotermund an Gemeinde vom 4.11.2011)

 Nicht in ihrem Artikel vom 18.11.11, sondern erst in den späteren Artikel vom 23.12.11 wie auch 18.1.12 druckt die LVZ dann ab, dass Herr Rotermund an der Sitzung am 16.11.11 nicht teilnehmen konnte „Das war meine Schuld“.

 Ohne Teilnahme kann Herr Rotermund weder sich noch die GmbH vorstellen.

 Der Gemeinderat vertagt die Entscheidung über die Beschlussvorlage auf einen Sitzungstermin in dem die VerBaPlan, wie vorgesehen, vorgestellt wird.

 Nach dem Artikel vom 18.11.11 schreibt Herr Rotermund an den Bürgermeister Tiefensee und die Ortschaftsratsmitglieder

(
A I.6  Schreiben Rotermund vom 22.11.2011)
 Herr Rotermund bittet darum, dass die Gemeinderatsmitglieder Fragen in Vorbereitung der Sitzung an ihn geben. Er ist nach der Berichterstattung der LVZ vom 18.11.11 davon
Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 3


ausgegangen, dass Ortschaftsratsmitglieder auch sachliche Fragen zur VerBaPlan und dem evtl. Kauf der Häuser haben. Herrn Rotermund wurden keine Fragen zugestellt.

 Herr Rotermund hat sich, insbesondere auch aufgrund der vorangegangenen tendenziösen und schmähenden Berichterstattung, auch insofern auf die Ortschaftsratssitzung vorbereitet, als er eine Vorstellung verschriftlich hat, damit sie den Ortschaftsratsmitgliedern (wie aber auch der LVZ) zur Klarheit und Nachvollziehbarkeit und später aufkeimender „Gerüchte“ und „Verdächte“ als Grundlage für weitere Fragen und die Beratung des Gemeinderates vorlegen kann und dies auch tut. Dieses Papier hat Herr Rotermund zunächst vorgetragen, danach erfolgten Fragen und deren Beantwortung durch ihn und den Geschäftsführer der VerBaPlan GmbH.

 Der Ortschaftsrat hat danach bei 2 Nein-Stimmen (Frau Leopold und Frau Reichstein) und einer Stimmenthaltung die Beschlussvorlage beschlossen.

 Nach derzeitigem Kenntnisstand hat der Gemeinderat auf der durch den Ortschaftsrat erfolgten Beschlussempfehlung für den Gemeinderat den Verkauf an die VerBaPlan beschlossen.

 Der kommissarische Chefredakteur Michael Schneider erhält aufgrund der Berichterstattung vom 11./12.2.2012 ein Schreiben von Herrn von Hermanni und ein gemeinschaftliches Schreiben der Vereine (welche organisatorisch in einer Bürogemeinschaft zusammenwirken).

 Herr Pfütze beantwortet diese Schreiben mit einem „Rundschreiben“ an Herrn von Hermanni und „die Damen und Herren der Bürogemeinschaft“. Er schreibt:

Warum Sie, Herr von Hermanni, sich jetzt auf die Ortschaftsratssitzung vom 7. November beziehen, an der sie noch nicht einmal teilgenommen haben, kann ich nicht nachvollziehen. Wir haben darüber berichtet und den Inhalt der Sitzung wiedergegeben. Natürlich müsste Ihnen die GmbH bekannt sein, weil Ihre Frau dort Geschäftsführerin ist.“ Eine Dreistigkeit vorzugeben, dass er nicht nachvollziehen könne, dass sich Herr von Hermanni im Eingang seines Schreibens auf die Berichterstattung vom 18.11.2011 bezieht. Die GmbH hat tatsächlich berichtet, jedoch weniger über die Ortschaftsratssitzung als über die Verbaleruptionen der Frau Leopold, insbesondere außerhalb der Ortschaftsratssitzung (siehe nachstehenden Ausführungen dazu. Mit der Diktion „Natürlich müsste Ihnen die GmbH bekannt sein“ will er entweder so tun, als hätte Matthias von Hermanni bezweifelt/bestritten, dass ihm die VerBaPlan bekannt sei (was nicht zutrifft) oder für Herrn Pfütze ist das Bekanntsein einer GmbH wieder gleichgesetzt mit „dahinterstecken“ mit der Begründung, dass man dann auch „Verdacht“ hegen kann und die GmbH „undurchsichtig“ ist.
Die „Begründung“ ist aber auch deswegen falsch, weil Dagmar von Hermanni nicht Geschäftsführerin ist. Aber was jemand in/bei einer GmbH ist scheint für Herrn Pfütze wohl keinen Unterschied zu machen.
Es handelt sich hierbei (bisher?) nicht um eine Veröffentlichung, gleichwohl zeigt es wie die LVZ mit ihren örtlichen Redaktionsvertretern aufgestellt ist. Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 4

LVZ 18.11.2011
Immobilien-Deal gibt Rätsel auf
Ortschaftsrat Hohenroda stemmt sich gegen Verkauf von gemeindeeigenen Wohnungen
Es ist durch keine Information zu erkennen, dass sich der „Ortschaftsrat Hohenroda“ gegen den Verkauf „stemmt“. Der Ortschaftsrat besteht aus 10 Mitgliedern. Öffentlich hat sich Frau Leopold in der LVZ gegen den Verkauf ausgesprochen. Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 16.11.11 überhaupt nicht zur Frage des Häuserkaufes „gesprochen“, d.h entschieden, sondern die Entscheidung vertagt.
In seiner Sitzung am 7.1.11 hat der Ortschatsrat dann entschieden die Häuser an die GmbH zu verkaufen, bei einer Stimmenthaltung und den Nein-Stimmen von Frau Leopold und Frau Reichstein.
Hohenroda. Eine undurchsichtige und erst Anfang des Jahres gegründete GmbH und der Verdacht, Matthias von Hermanni, einst in die Schlagzeilen geratener Chef des Leipziger Betriebes für Beschäftigungsförderung (bfb), könne dahinter stecken, sorgen derzeit in Schönwölkauer Ortsteil Hohenroda für Unruhe
„Undurchsichtig“:
Was ist „undurchsichtig“ an einer GmbH?
Was wird mit der Bezeichnung undurchsichtig im allgemeinen Sprachverständnis zum Ausdruck gebracht?
Wessen Meinung und Bewertung ist es, dass die GmbH undurchsichtig ist, wer steht nun gerade dafür, dass die GmbH öffentlich als undurchsichtig dargestellt wurde?
Wer trägt den Schaden, der durch diese Rufschädigung eingetreten ist?
Die LVZ „recherchiert“, sie hat sich Zugang zum Handelsregister verschafft s.u.. Was also ist „undurchsichtig? Dagmar von Hermanni ist folglich „Haupt-Gesellschafterin“ einer „undurchsichtigen GmbH.?
Ich bin Gesellschafterin der VerBaPlan GmbH. Die GmbH ist nicht undurchsichtig.
„Verdacht“
Wann hat man einen „Verdacht“, was ist verdächtig? „Verdacht wird im Deutschen seit dem 16. Jahrhundert in der Bedeutung „Übles von jemandem denken“ verwendet“ (Wikipedia) „Der Verdacht ist Grundlage für Eingriffe in die Rechte von Personen und Voraussetzung für die Befugnisse in der StPO. Der Verdachtsgrad hängt von der kriminalistischen Erfahrung des Beurteilenden ab.
Ein Verdacht liegt vor, wenn bei vernünftiger Betrachtung von Sachverhalten die begründete Annahme entsteht, dass ein kriminalistisch relevantes Ereignis vorliegt.“http://gletschertraum.de/Kriminalistik1/DerVerdacht(Definition).html
Worum handelt es sich, wenn man annimmt, dass eine konkrete Person etwas mit einer GmbH zu tun hat? Ist das eine Annahme oder ist dies ein „Verdacht“?
Es erfolgte - zumindest durch die LVZ- eine Einsichtnahme in die Handelsregistereintragungen. Es gibt nichts als „undurchsichtig“ darzustellen und es muss auch kein „Verdacht gehegt werden“, wenn man die Handelsregistereintragungen zur Grundlage nimmt, es können dann, wenn man berichten will, klare Tatsachen behauptet werden, die auf der Handelsregistereintragung basieren.
„dahinter stecken“
Was wäre „verdächtig“, wenn Matthias von Hermanni „hinter der GmbH stecken könnte“. Was wird mit „hinter stecken“ zum Ausdruck gebracht, im Geheimen, „dahinter“ agieren? Wie soll das denn erklärt werden, wenn man wusste, dass von Hermanni ganz offen, am helligten Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 5

Tag zusammen mit dem Bürgermeister Tiefensee und „dem Herrn aus Hannover“ die Häuser Krensitzer Str. anschaut?
Hinter jeder GmbH „stecken“ Personen. Eine GmbH ist eine juristische Person und diese wird gebildet aus Gesellschaftern. Diese sind nun wiederum natürliche Personen (d.h. Menschen). Eine GmbH ohne Gesellschafter (Menschen) gibt es gar nicht, eine GmbH muss mindestens einen Gesellschafter/Menschen aufweisen. Und selbst wenn in einer Kapitalgesellschaft die Gesellschafter wiederum juristische Personen sind – was bei der VerBaPlan nicht der Fall ist- so „stecken“ am Ende Menschen dahinter. Also stecken hinter jeder GmbH irgendwelche Menschen und sind dann alle GmbHs „undurchsichtig“, weil Menschen „dahinterstecken“?
Unabhängig davon, dass die Bezeichnung einer GmbH als „undurchsichtig“ als Schmähung empfunden wird und diese Schmähung hier auf den dahinter steckenden Matthias von Hermanni (und im Folgenden Text auf die „Haupt-Gesellschafterin“) übertragen wird, ist die Darstellung der „undurchsichtigen“ GmbH eine falsche Tatsachenbehauptung, die GmbH ist durchsichtig, so wie dies von GmbHs nach dem Deutschen Recht verlangt wird.
Wenn man mehr von einer GmbH (oder einer anderen juristischen oder natürlichen Person wissen will), dann sollte man fragen. Das ist nicht erfolgt.
Wenn der Ehemann verdächtigt wird hinter einer undurchsichtigen GmbH zu stecken, weil die Ehefrau Gesellschafterin ist, dann ist das schmähend und ehrverletzend
Nach dem Pressekodex gilt die Unschuldsvermutung. Diese gilt bereits im Rahmen unserer (Straf-)Gesetzgebung. Nach dem Pressekodex muss die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren frei von Vorurteilen erfolgen.
Nun basiert die Berichterstattung der LVZ nicht auf Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstigen formlichen Verfahren. Sie basiert ausschließlich auf den Äußerungen von zwei Ortschaftsratsmitgliedern, welche Recherchen seitens der LVZ erfolgt sind, ist nicht nachvollziehbar. Die LVZ nimmt hier die Tätigkeiten der Recherchier-/Ermittlungs-„Behörde“ wahr, sie ermittelt. Sie nimmt Bewertungen vor über übernimmt uneingeschränkt Bewertungen Dritter. Die LVZ urteilt. Es handelt sich insofern nicht um eine Vorverurteilung, weil die LVZ hier abschließend urteilt. Sie gibt auch kein „rechtliches Gehör“, vorauf verfassungsrechtlich vor Gericht ein Anspruch besteht. Aber die LVZ ist schließlich kein Gericht, sie ist Presse und die verurteilt auch ohne Gehör. Sind die Möglichkeiten und Rechte der so genannten „vierten Gewalt“ tatsächlich so deutlich weitergehender als die der drei staatlichen Gewalten?
„Einst in die Schlagzeilen geraten“
Formulierungen wie „in die Schlagzeilen geraten“ geben unmissverständlich eine negative Botschaft. Nur ein Missetäter und zwar ein solcher, dessen Missetaten so groß waren, dass sie Schlagzeilen wert waren, gerät in die Schlagzeilen. Wenn jemand in den Schlagzeilen erscheint, es sich jedoch nicht um Missetaten handelt, dann wurde mit Schlagzeilen über ihn berichtet oder vielleicht wird noch formuliert „er machte Schlagzeilen“, aber er „gerät“ nicht in solche!
Was haben die „Schlagzeilen“ mit dem Verkauf gemeindeeigener Wohnungen zu tun?
„im Schönwölkauer Ortsteil Hohenroda für Unruhe sorgen“
Unruhe im Ortsteil, wie muss man sich solche denn vorstellen. Wir kennen Unruhen in Krisengebieten, Unruhen auf den Straßen bei Auseinandersetzungen/ Demonstration, Unruhen in Kriegsgebieten und ….
Hatten/haben wir Unruhen in Hohenroda? Welche, wie gestalten sich diese? Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 6

Oder geht es darum dass angeblich oder tatsächlich Menschen aus Hohenroda Unruhe aufweisen, in Sinne von Nervosität, Herzrasen, Schweißausbrüchen, Augenzucken, Unsicherheit, Konzentrationsschwäche …? Diese Unruhe ist dann aber nicht „in Hohenroda“ sondern tritt bei einzelnen Personen auf. Oder soll damit gesagt werden, dass sich einzelne von individueller Unruhe betroffene Menschen zusammengefunden haben zu einer kollektiven Unruhe?
Die Ortschaftsratmitglieder haben bewiesenermaßnahmen keine „Unruhe“ aufgewiesen, denn sie haben die Beschlussfassung vertagt, bis der Vertreter der GmbH Gelegenheit zur Vorstellung erhalten hat.
Der Ortschaftsrat hat einen geplanten Verkauf von kommunalen Wohnungen daher zunächst vom Tisch gewischt.
„daher“
Unstrittig handelt es sich hier bei dem „daher“ nicht um einen Begriff, der Orts/Objekt-/Richtungsanzeigen geben soll. Der Begriff steht für dadurch, darum, deshalb, deswegen, drum, folglich, infolgedessen, somit, daraufhin, insofern, ergo.
Die LVZ teilt daher mit: Weil der Verdacht besteht, dass der einst in die Schlagzeilen geratene von Hermanni hinter einer undurchsichtigen GmbH steckt führte dies zu Unruhe im Ortsteil Hohenroda und deswegen hat der Ortschaftsrat den geplanten Verkauf von kommunalen Wohnungen vom Tisch gewischt. Nichts davon trifft zu. Es ist schmähend, tendenziös und die Persönlichkeitsrechte verletzend.
„Vom Tisch wischen“
Wurde der Tagesordnungspunkt tatsächlich „vom Tisch gewischt“, d.h. Hinweise /Einwände wurden ignoriert, das Thema wurde unterdrückt, es wurde abgetan, es wurde beiseite geschoben? Oder wurde der Tagesordnungspunkt vertagt, weil man den potentiellen Käufer (die GmbH) kennenlernen und ggf. befragen wollte. Wusste man, dass der potentielle Käufer den Termin der Ortschaftsratssitzung nicht wahrnehmen konnte, weil die Einladung zu kurzfristig bei ihm eingegangen war? Hat dies der Bürgermeister ggf. in der Ortschaftsratssitzung sogar ausgeführt? (siehe dazu LVZ Bericht vom 23.12.2011)
Die GmbH war auf der Ortschaftsratssitzung nicht anwesend. Ursache hiervon war eine zu kurzfristige Einladung an den „Herrn aus Hannover“ (Herr Rotermund, siehe hierzu Schriftwechsel Rotermund mit Bürgermeister Tiefensee).
Und scheint mit seinem Misstrauen nicht falsch zu liegen.
„Misstrauen“
Es geht hier ja um „sein“ Misstrauen, „sein“ bezieht sich auf den Ortschaftsrat. Der Ortschaftsrat besteht aus mehr Personen als Frau Leopold und Frau Reichstein. Hier gelten entsprechende Ausführungen a.a.O.
„Vertrauen“ ist die subjektive Überzeugung (auch Glaube) der Richtigkeit, Wahrheit bzw. Redlichkeit von Handlungen, Einsichten und Aussagen eines anderen oder von sich selbst (Selbstvertrauen). Zum Vertrauen gehört auch die Überzeugung der Möglichkeit von Handlungen und der Fähigkeit zu Handlungen. Das Gegenteil des Vertrauens ist das Misstrauen.“(Wikipedia)
Damit ist Misstrauen die subjektive Überzeugung (Glaube) der Falschheit, Unwahrheit bzw. Unredlichkeit von Handlungen, Einsichten und Aussagen eines anderen.
Worauf soll sich denn ein „Misstrauen“ überhaupt bezogen haben?
„scheint nicht falsch zu liegen“
heißt ja so viel wie „scheint richtig zu liegen“ (mit dem Misstrauen). Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 7

Die LVZ vermittelt die Botschaft, dass der Ortschaftsrat scheinbar doch mit seinem Misstrauen richtig liegt. Die LVZ bekräftigt ein vermeintliches Misstrauen des Ortschaftsrates.
Ungeklärt ist noch immer worauf sich das Misstrauen bezieht, worin es begründet sein soll, welche Handlungen, Einsichten, Auffassungen, Aussagen dem zugrunde liegen sollen und wen die LVZ hier unter dem Ortschaftsrat versteht.
Dem Gemeinderat Schönwölkau sollte der Ortschaftsrat Hohenroda schlicht die Empfehlung erteilen, die beiden gemeindeeigenen Wohnhäuser in der Krensitzer Straße 20 und 22 durch den Bürgermeister an die VerBaPlan GmbH verkaufen zu lassen.
Schlicht
Was heißt hier „schlicht“, i.S. von einfach, billig, …? Der Ortschaftsrat hatte eine Beschlussvorlage. Wenn Beschlussvorlagen nach Auffassung der LVZ „schlicht“ sind, …. Auf welcher Grundlage sollen denn kommunale Gremien entscheiden, auf Zuruf von Frau Leopold oder der LVZ? Ein übliches parlamentarisches Verfahren der Vorbereitung von Beschlüssen als „schlicht“ einzustufen zeigt durchaus befremdliche Einstellungen zu unserer Verfassung.
Es gibt gar keine Informationen zu dieser Firma. Wir arbeiten da nicht ehrlich und ich hätte in dieser Sache kein reines Gewissen“, bemängelt etwas Marion Reichstein (Linke).
Welche Informationen hätte denn Frau Reichstein gern über „diese Firma“ gehabt – außer denen, die die LVZ ja wohl schon recherchiert und veröffentlicht hat. Wenn die LVZ schon Einsicht in das Handelsregister nimmt, warum berichtet sie dann über die eine von mehreren Gesellschaftern?
Warum berichtet die LVZ nicht über den – ebenfalls im Handelsregister eingetragenen- Geschäftszweck der GmbH?
Warum benennt denn Frau Reichstein nicht ihr Informationsbedürfnis und die LVZ beschreibt dies? Wäre das zu sachlich gewesen? Aber wollte das Frau Reichstein überhaupt wissen? In Vorbereitung der Ortschaftsratssitzung, auf der Vertreter der GmbH sich dann vorstellten wurde die Gemeinde mit der Terminbestätigung angeschrieben und darum gebeten, dass Fragen, die ja augenscheinlich nach diesem LVZ Artikel zumindest bei Frau Riechstein vorliegen - doch auch bitte benannt werden. Keiner hat seinen Fragen, d.h. sein konkretes Informationsbedürfnis benannt, auch nicht Frau Reichstein.
Es bleibt offen, was Frau Reichstein unter „ehrlicher Arbeit“ versteht. Die LVZ fragt dies auch nicht nach. Es bleibt ebenso offen, was denn Frau Reichstein ein reines Gewissen verursachen würde. Auch die LVZ fragt auch dies nicht nach. Aber während die GmbH und von Hermanni undurchsichtig sind und … erfährt nun der Leser, dass Frau Reichstein für eine „ehrliche Arbeit“ steht und ein „reines Gewissen“ hat. Dank der Berichterstattung der LVZ wissen wir nun dass es edle Menschen gibt – im Kampf gegen die „Undurchsichtigen“
Die LVZ besorgt sich auch keine „Informationen“ bei der GmbH über die GmbH.
Sie habe als Ortschaftsrätin genau wie viele Mieter in den acht Wohnungen fassenden Blöcken den Verdacht, dass niemand anderes als Matthias von Hermanni hinter der VerBaPlan stecke.
„Viele Mieter“
Was sind denn „viele“ und welcher Eindruck soll denn mit „viele“ vermittelt werden? Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 8

Die LVZ wiederholt, nun in Zitatform, den Verdacht. Die LVZ zitiert sie sogar soweit, „dass niemand anderes als Matthias von Hermanni hinter der VerBaPlan stecke“.
Die LVZ berichtet damit wissentlich durch einseitiges Zitieren. Wenn die LVZ aufgrund ihrer „journalistischen Berufung“ meint, derartige Zitate von Frau Reichstein zu bringen, dann hätte sie zumindest schreiben müssen, dass Gesellschafter „hinter einer GmbH“ stecken, dass Dagmar von Hermanni (Ehefrau) Gesellschafterin ist mit einem Anteil von ….. und drei weitere Gesellschafter mit Anteilen von …… am Stammkapital.
…von Hermanni, der 1999 unter dem Vorwurf der Untreue und des Betruges verhaftet und schließlich 2005 vom Bundesgerichtshof freigesprochen worden war ….
Natürlich kann man immer wieder darüber berichten. So eine Zeitung muss ja schließlich gefüllt werden. Aber was hat das denn mit dem geplanten Verkauf von Häusern durch die Gemeinde zu tun und damit, dass eine GmbH diese, über mehrere Jahre nicht erfolgreich angebotenen Häuser ggf. kaufen will?
Der „unter dem Vorwurf der Untreue …“ wollte die Gemeindehäuser nicht kaufen. Ging es in dem Bericht um die Gemeindehäuser oder um Matthias von Hermanni?
…hatte sich in seiner Heimatgemeinde unter anderem für das inzwischen versandete Projekt „Ein Dorf in Arbeit“ stark und aufgrund nicht erfüllter Versprechen nicht gerade beliebt gemacht
Es gibt vermutlich keine Verantwortung der Presse, vollständig zu berichten, d.h. nicht nur zu behaupten etwas sei „versandet“, sondern wenigstens zu erläutern warum es versandet ist und wer an einen solchen „versandeten Projekt“ je alles beteiligt war. Es ist auch hier die Frage, was das mit dem Häuserverkauf durch die Gemeinde zu tun hat.
„aufgrund nicht erfüllter Versprechen nicht gerade beliebt gemacht“
Welche Versprechen hat von Hermanni gemacht? Wem hat von Hermanni Versprechen gemacht? Welche gemachten Versprechen hat er nicht eingehalten?
Bei wem hat er sich (aufgrund welcher Versprechen wem gegenüber) nicht gerade beliebt gemacht?
Matthias von Hermanni hat keine Versprechen gemacht.
Was hat es mit einer „Beliebtheit“ auf sich? (Unabhängig von einem sachlichen Vorgang des Verkaufes gemeindeeigener Häuser an eine GmbH). Ist dies nur der Aufschlag für das dann folgende Zitat?
„80 Prozent der Dorfbevölkerung hegen eine Antipathie gegen ihn“, schätzte Ortsvorsteherin Gisela Leopold im Gespräch mit der Kreiszeitung.
Frau Leopold kann ja Schätzungen abgeben, so viel sie will. Und natürlich haben „Schätzungen“ auch weder Anspruch auf Korrektheit, noch auf solide Erhebungsmethoden, noch, wenn es sich dann um persönliche Schätzungen, hier der Frau Leopold, handelt, um irgendetwas auch nur im Ansatz mit einem sachlichen Bezug oder einer sachlichen Grundlage Versehenes. Es ist auch völlig egal, ob und wenn ja wie Frau Leopold die Beliebtheit bzw. konkret die „Antipathie gegen“ von Hermanni einschätzt, denn es gibt überhaupt keinen Anlass und Grund, diese persönliche Antipathieschätzungen – vom wem auch immer- in einem Artikel über den Verkauf von Gemeindehäusern in einer Zeitung zu veröffentlichen.
Die LVZ bringt diese die Pesönlichkeitsrechte tangierende Einschätzung jedoch in ihren Artikel, nachdem sie zuvor mit ihren eigenen Texten und den vorangegangenen Zitaten den Eindruck erweckt, Frau Leopold sprechen für den Ortschaftsrat. Gerade auch unter Berücksichtigung der zuvor erfolgten Darstellungen wird der „Schätzung“ von Frau Leopold eine offizielle und „objektive“ Bedeutung verschafft. Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 9

Eine solche Äußerung dient ausschließlich dazu eine Person verächtlich zu machen. Die LVZ hat sich hier nicht als williges Werkzeug nutzen lassen sie hat das Szenario selber aufgebaut und kollusiv mit der Ortsvorsteherin Leopold agiert.
Die VerBaPlan habe mit ihm aber nichts zu tun, Gesellschafter sei „ein Herr“ aus Hannover, erklärte Tiefensee dem Ortschaftsrat. Nach Informationen der Kreiszeitung ist neben diesem Mann und zwei weiteren allerdings von Hermannis Frau Dagmar Haupt-Gesellschafterin der GmbH.
„Allerdings“
Was soll denn damit zum Ausdruck gebracht werden? Allerdings bringt zum Ausdruck „Na, das stimmt ja wohl nicht ganz, denn….“
Was meint man denn mit „Haupt-Gesellschafterin“, ist der rechtlich definiert oder wird dieses Wortgebilde nur genutzt um auf eine „von Hermanni-Macht“ im Sinne einer Mehrheit in dieser Gesellschaft hinzuweisen. Das ist falsch.
„Aber Matthias von Hermanni ist ausdrücklich nicht der Käufer“, erklärte Tiefensee nun auf Anfrage dieser Zeitung. Mehr könne und wolle er zum geplanten Verkauf nicht sagen.
Es wird bezweifelt, dass Herr Tiefensee „aber“ gesagt hat. Aber, hätte man ihn nur zitiert mit „Matthias von Hermanni ist ausdrücklich nicht der Käufer“, dann hätte es ja überhaupt keinen Aufhänger mehr für den Artikel gegeben.
Für Ortsvorsteherin Gisela Leopold bestätigt sich ein lange gehegter Verdacht: Matthias von Hermanni trete in Verträgen nie selbst in Erscheinung, ziehe aber die Fäden und schiebe „Strohmänner“ vor – so auch in diesem Fall.
Wieso „schiebt“ von Hermanni „Strohmänner“ vor und „zieht Fäden“, wenn er mit dem Vertreter der VerBaPlan und Bürgermeister die Objekte angesehen hat, nachdem er den Termin zwischen den beiden vermittelt/organisiert hat? Da kann Frau Leopold lange gehegte Verdächte haben, wenn sie die Realitäten eben nicht zur Kenntnis nimmt.
Wenn man dann noch den Verdacht von Strohmännern haben könnte, dann dass von Hermanni, der offen und ohne Geheimniskrämerei mit dem Bürgermeister spricht (der ist doch wohl noch der Ansprechpartner für die Gemeinde, oder- jedenfalls steht es so in der Ausschreibung der Häuser zum Verkauf im Mitteilungsblatt der Gemeinde) der „Besichtigungs-Strohmann“ der GmbH ist.
Und wenn Matthias von Hermanni „die Fäden zieht“, wer sind denn seine „Strohmänner“, ein Geschäftsführer und mindestens 4 Gesellschafter? Absurd. Es dient lediglich der Verächtlichmachung und zwar sowohl von Matthias von Hermanni wie auch seiner – einzig im Artikel benannten- Ehefrau.
Im Dorf laufe bereits das Gerücht, dass sich der Geschäftsmann gemeinsam mit Tiefensee die Objekte angesehen habe.
Herr von Hermanni ist kein „Geschäftsmann“. Er ist Beamter der Stadt Leipzig. Er ist Bürger der Gemeinde Schönwölkau, er ist Leser des Mitteilungsblattes, in dem nun schon über Jahre der Verkauf der beiden Häuser durch die Gemeinde bekanntgegeben wird. Er kennt (natürlich seine Frau) und Herrn Rotermund. Er hat Herrn Rotermund angesprochen, ob die VerBaPlan ggf. Interesse am Kauf der Gemeindehäuser habe. Herr Rotermund hat Herrn von Hermanni gebeten mit Bürgermeister Tiefensee Kontakt aufzunehmen, damit ein Gespräch (die Häuser wurde im Mitteilungsblatt zusammen mit 160.000€ „Verhandlungsbasis“ angeboten) und eine Besichtigung erfolgen kann. Dieses Gespräch und die Besichtigung hat Herr von Hermanni organisiert. Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 10

Ansonsten ist Herr von Hermanni in Vereinen engagiert, die in Hohenroda, Luckowehnaerstraße 17 ihren Sitz haben und teilweise dort auch aktiv sind (siehe hierzu spätere Presseberichterstattungen)
Natürlich passen „Gerüchte“ hervorragend zu Verdächtigungen! Da Gerüchte nicht selber laufen können besteht ja zunächst die Frage, wer solche Gerüchte bewegt. Und dann entsteht die Frage wie eine offene, abgesprochene Besichtigung zum „Gerücht“ werden kann, doch nur dadurch, dass man die offene Tatsache zum „Gerücht“ werden lässt, weil man natürlich mit Gerüchten“ viel besser „Stimmung“ machen kann.
Warum fragt Frau Leopold nicht ihren Bürgermeister, ob Besichtigungen der Objekte stattgefunden haben und wenn ja, mit wem oder hat sie ihn gefragt?
Warum fragt die LVZ nicht bei dem „Verdächtigen“, ob er eine Besichtigung vorgenommen hat und wenn ja warum und mit wem?
Aus diesen Gründen schmetterte der Ortschaftsrat die Beschlussvorlage ab:
Aus welchen Gründen „schmetterte“ der Ortschaftsrat die Beschlussvorlage ab? Weil Frau Leopold einen lang gehegten Verdacht hat und/oder weil Gerüchte durchs Dorf laufen?
Hat der Ortschaftsrat die Beschlussvorlage „abgeschmettert“? Abschmettern bedeutet ablehnen, abschlagen, versagen, verweigern, zurückweisen. Oder hat der Ortschaftsrat die Beschlussvorlage vertagt?
Wie lautet denn der Beschluss?
„Wer hier kaufen will, hat sich und seine Pläne vorzustellen“, führte Leopold in Feld. Das Gremium beschloss die Forderung einstimmig. Seien die Pläne für die kommunalen Wohnungen vernünftig und endlich die Transparenz für den Immobilien-Deal gegeben, stehe der Ortschaftsrat aber sicher nicht aus Prinzip gegen den Verkauf, so Leopold. Wenngleich sie in den Objekten die „Filetstücke“ der Gemeinde sieht und selbst gegen eine Veräußerung wäre.
Es wird wissentlich und vorsätzlich falsch der Eindruck erweckt, als habe die GmbH sich und ihre Pläne nicht vorstellen wollen.
Herr Pfütze sprach dann Matthias von Hermanni an, ob er eine Stellungnahme zu dem Artikel abgeben wolle. Matthias von Hermanni bejahte die.s Nach mehrfachen Hin- und Hermailen, bestimmte Fragen/Antworten wollte Herr Pfütze nicht zulassen und verwies auch zudem darauf, dass es zu lang würde, resultierte dies in einem „Interview“. Der Veröffentlichungstermin ist hier nicht dokumentiert, über E-Paper kann auch nicht so weit auf Veröffentlichugnen zurückgegriffen werden. Nachstehend wird der Text hier noch auf dem PC, welcher an Herrn Pfütze gemailt wurde, wiedergegeben.
Frage: Gisela Leopold behauptet, es handle sich bei den zwei Vierfamilienhäuser um die Filetstücke der Gemeinde. Da ist es doch verständlich dass der Ortschaftsrat Offenheit und Transparenz fordert. Warum die Heimlichtuerei, die alle auf die Palme bringt?
Antwort: Zunächst freut es mich, dass die LVZ bei mir nachfragt. Die Ortschaftsratsvorsitzende hat es bis heute nicht getan. Es gibt auch gar keine Heimlichtuerei.
Es war mir gelungen Investoren für die beiden durch Gemeinderatsbeschluss ausgeschriebenen Immobilien zu finden und ich habe den Kontakt zum Bürgermeister von Schönwölkau Herrn Volker Tiefensee hergestellt. Wie die Ortsvorsteherin Frau Leopold gegenüber Ihrer Zeitung zum Ausdruck gebracht hat, ist sie gegen den Verkauf und hintertreibt mit ihrem Verhalten den Gemeinderatsbeschluss.
Frage: Die Gemeinde Schönwölkau ist nicht in der Lage, die Filetstücke zu sanieren, könnte 160 000 Euro kassieren und die Probleme wären vom Tisch. Mit dem Geschäftspartner von Hermanni will offensichtlich niemand etwas zu tun haben. Warum nicht? Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 11

Antwort: Zu den Fakten: Die Gemeinde hat es 20 Jahre nach Wende bis heute nicht geschafft alle Wohnungen in den Häusern zu sanieren. Eine Wärmedämmung besteht nicht. Die Gemeinde hat nicht die wirtschaftliche Kraft. Sie bemüht sich seit elf Jahren um Investoren. Ich bin kein Geschäftsmann sondern Beamter und darüber hinaus politisch tätig. Gerade damit ich mich politisch frei von wirtschaftlichen Interessen äußern kann, übernehme ich nie eine Funktion zum Beispiel als Geschäftsführer oder als Vorstandsmitglied von wirtschaftlich tätigen juristischen Personen. Ich will auch gar keine Geschäfte machen. Das macht mich unabhängig. Es ist gut möglich, dass manche das nicht mögen. Bezüglich meiner politischen Auffassungen und Thesen stelle ich immer eine über 80-prozentige Zustimmung fest.
Frage: Ihre Frau ist Gesellschafterin in der GmbH. Warum tritt ihre Frau in Erscheinung, was soll dieses Rollenspiel, das eher zur Verwirrung beiträgt? Wie erklären Sie sich den Konflikt und die heftige Reaktion im Ortschaftsrat?
Antwort: Stimmt, meine Frau hält mit einer ganzen Reihe von anderen Personen, dazu gehört auch einer der Investoren, Geschäftsanteile. Dass er die Firma nimmt, an der er Gesellschafter ist, ist doch nur logisch. Investoren möchten ihr Kapital sicher, mit entsprechender Verzinsung und in Ruhe anlegen. Sie wollen keine politische Auseinandersetzung und sie wollen sich auch nicht mit Mietern über tropfende Wasserhähne unterhalten. Ich war nicht in der Sitzung, aber nach dem was ich gehört habe, hat der Bürgermeister völlig ordnungsgemäß und auch vollständig berichtet. In Wahrheit wird hier versucht einschließlich der Bedienung von Neidkomplexen von den eigenen Unfähigkeiten abzulenken.
Frage: Sie sehen sich als Wohltäter, haben das Projekt „Ein Dorf in Arbeit“ ins Leben gerufen, müssten eigentlich in der Sänfte durch den Ort getragen werden. Woher kommt die Ablehnung gegen ihre Person, die Ortsvorsteherin spricht von 80 Prozent?
Antwort: Mit Sicherheit nicht. Die aktuelle Staatsschuldenkrise macht überdeutlich, wir können nicht mehr die Erträge der Zukunft über Kredite in die Gegenwart transferieren. Wir können nur noch das verteilen was wir auch heute erwirtschaften. Mit dem Projekt sollten Hilfeempfänger und öffentliche Arbeit bei gleichzeitiger wissenschaftlicher Begleitung unter Betrachtung aller gesellschaftlichen Folgekosten und Erträge zusammengeführt werden. Selbst die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände hat Interesse gezeigt. Die Ortsvorsteherin hat bei mir nicht mal nachgefragt. Am Ende hat das Institut für Arbeitsmarkt kein Geld für die wissenschaftliche Begleitung zur Verfügung stellen können.
Statt sich zu kümmern, vertreibt die Ortsvorsteherin mit sozialistischer Polemik auch noch die Investoren mit deren Kapital sich die Gemeinde ein Stück des wirtschaftlichen Spielraums zur Gestaltung der Zukunft hätte verschaffen können. Eine Ortsvorsteherin hat die Aufgabe die Menschen und Interessen zusammenzuführen und nicht zu trennen.
Frage: Andere Träger haben der LVZ gegenüber Ängste geäußert, dass Sie Fördermittel abrufen würden, ohne diese vollumfänglich einzusetzen. Was können Sie zu diesem Vorwurf sagen?
Antwort: Ich kenne auch solch Vorwürfe nicht. Allerdings habe ich mit dem Neid der Menschen in den vergangenen Jahren wirklich viel Erfahrung sammeln müssen.
Frage: Warum stellen Sie oder Ihre Frau nicht als Investor das Kapital zur Verfügung und ihre Pläne offen vor?
Antwort: Theoretisch könnte das jeder, auch Frau Leopold. Leider haben weder meine Frau noch ich das ausreichende Kapital und wenn wir es hätten, würden wir es in unsere eigenen Projekte investieren. Was wir dort gemeinsam mit einer Reihe von Vereinen für Pläne und Vorstellungen haben zeigen wir gerne Jedem und sind sogar sehr stolz auf das bisher Geschaffene. Da besteht seit Jahren eine große Transparenz und Offenheit. Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 12

Frage: Wie geht es aus Ihrer Sicht weiter mit den Filetstücken, jetzt wo alle wissen, dass Sie doch involviert sind?
Antwort: Auch die Wiederholung einer falschen Behauptung macht sie nicht richtiger. Bezüglich des Mühlengeländes und anderer Aktivitäten hatte ich schon vor Jahren vorgeschlagen unter dem Begriff „Zukunftswerkstatt Hohenroda“ die Menschen und Interessen der Beteiligten zusammenzufassen. Wenn die Ortsvorsteherin es nicht schafft, vielleicht der Ortschaftsrat oder der Bürgermeister.
LVZ Kreisausgabe Delitzsch-Eilenburg vom 23.12.2011
Immobilien Verkauf
Gisela Leopold: „Getroffene Hunde bellen“
Luckowehnaer/Hohenroda (cJ). Der Verkauf von acht kommunalen Wohnungen im Schönwölkauer Ortsteil Hohenroda an die VerBaPlan GmbH wird den Ortschaftsrat im kommenden Jahr weiter beschäftigen: Zur nächsten Sitzung, geplant ist der 16. Januar, werde sich der Vorhabensträger“ vorstellen, informierte Bürgermeister Volker Tiefensee (SDU) jüngst im Gemeinderat.
Der Ortschaftsrat hatte seine Empfehlung zum Verkauf erst im November vertagt und die Befürchtung geäußert, der im Dorf nicht unumstrittende Matthias von Hermanni könne hinter der kaufinteressierten GmbH stecken. Nach LVZ-Recherchen ist tatsächlich dessen Frau in die GmbH involviert.
Zunächst wird hier nun sogar seitens der LVZ geschrieben, dass der Ortschaftsrat seine Entscheidung über die Empfehlung zum Verkauf „vertagt“ hat und nicht wir im Artikel vom 18.11.11 „abgeschmettert“. Die LVZ belegt hiermit ihre unwahre Behauptung vom 18.11.11.
Es wird behauptet „Der Ortschaftsrat hatte … die Befürchtung geäußert, der im Dorf nicht unumstrittene Matthias von Hermanni könne hinter der kaufinteressierten GmbH stecken.“
Weder Matthias von Hermanni noch ein Vertreter der GmbH waren auf einer der Ortschaftsratssitzungen anwesend, somit auch nicht auf der Ortschaftsratssitzung am 16.11.11, uns liegen auch keine Protokolle über die Sitzungen vor. Es wird jedoch mit Sicherheit davon ausgegangen, dass es sich um eine unwahre Behauptung handelt, dass „der Ortschaftsrat“ „die Befürchtung geäußert“ hat. Der Ortschaftsrat besteht aus nachstehenden Mitgliedern:
Gisela Leopold, Wilfried Berger, Brigitte Stelzer, Jörg Reihe, Harald Gründling, Andrè Probst, Marion Reichstein, Brigitte Voß, Gerhard Heinrich, Marcel Wendt. Es wird bezweifelt, dass sich alle Mitglieder wie von der LVZ beschrieben geäußert haben. „Der Ortschaftsrat“, immerhin ein kommunalverfassungsrechtlich definiertes Organ, hat in keinem Fall eine solche Äußerung/Behauptung getroffen. Die LVZ berichtet unwahr.
Die LVZ macht sich mit ihrer Berichterstattung den im Artikel vom 18.11.11 noch von Frau Leopold geäußerten „Verdacht“, Matthias von Hermanni könnte „dahinter strecken“ nun zu eigen. Und sie belegt ein „dahinterstecken“ mit „tatsächlich ist dessen Frau in die GmbH involviert“. Es wird damit eindeutig ausgedrückt, dass natürlich Matthias von Hermanni „dahinter steckt“ weil seine Frau in die Gesellschaft involviert ist. Das ist falsch! Und welches Demokratie- und Rechtsverständnis liegt dem zugrunde? Auch Eheleute sind jeweils eigenständige Persönlichkeiten. Die Unterstellung, dass wenn der eine Ehepartner etwas tut, das auch immer gleich mit dem anderen Ehepartner zu tun hat ist absurd und verstößt gegen jegliches Persönlichkeitsrecht und Demokratieverständnis (Herr von Hermanni gibt z.B. bei Wahlen nur seine Stimme ab und nicht auch die Stimme seiner Ehefrau – und umgekehrt) Herr von Hermanni entscheidet selber, ob er Gesellschafter in einer GmbH wird oder nicht – und seine Ehefrau ebenso. Und die Gesellschafter entscheiden entsprechend ihrer Stimmanteile in einer GmbH über das, was zur Entscheidung ansteht – z.B. den Kauf von Gemeindehäusern. Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 13

Im Januar soll sich nun Gesellschafter Lutz Rotermund dem Ortschaftsrat vorstellen, so Tiefensee weiter. Er habe ihn schon zur letzten Sitzung eingeladen, der Termin sei aber nicht zustande gekommen weil das Fax Rotermund im Urlaub nicht erreicht habe: „Das war meine Schuld.“
Soviel zu den Behauptungen im Artikel vom 18.11.2011
Zündstoff scheint nun auch der zweite Anlauf zu bieten: Sie haben einen Brief von Rotermund erhalten, informierte die Hohenrodaer Ortsvorsteherin Gisela Leopold (Linke) ihre Ratskollegen. Darin werde, Bezug nehmend auf den Bericht der Kreiszeitung, das kommunale zum politischen Problem gemacht und die Demokratie „mit Füßen getreten.“
Wenn der Ortschaftsrat angeblich Äußerungen vornimmt, die „der Ortschaftsrat“ nicht vorgenommen hat (s.o.) dann wird das Demokratieverständnis „mit Füßen getreten“.
Das der Kreiszeitung vorliegende Schreiben stellt gerade auf ein Demokratieverständnis nach unserer Verfassung und den geltenden Gesetzen ab.
Die Befürchtung des Ortschaftsrates und die Recherchen hätten „genau ins Schwarze“ getroffen. Der Brief, er liegt dieser Zeitung vor, zeige deutlich: „Getroffene Hunde bellen“, betonte Gisela Leopold weiter. Zudem seien bei ihr schon Dankesschreiben an den gesamten Rat eingegangen, die deutlich machen würden, dass das Gremium auf dem richtigen Weg sei.
Die LVZ lässt Frau Leopold in kollusiver Weise „plaudern“. Es wird nichts hinterfragt. Es wird nichts richtig gestellt. Es wird der verächtlichen Unterstellung, Herr Rotermund würde die Demokratie mit Füßen treten auch kein Beweis durch das Zitieren des der Kreiszeitung vorliegenden Schreibens gebracht (oder widerlegt). Das Schreiben des Herrn Rotermund tritt die Demokratie nicht mit Füßen. Es handelt sich um eine unwahre Behauptung der Frau Leopold, welches die LVZ hätte überprüfen können. Die LVZ veröffentlicht dieses ohne Beweise/Zitate oder anderweitige Darstellungen. Damit macht sich die LVZ die unwahre Behauptung von Frau Leopold zu eigen.
LVZ- E-Paper vom Datum: 18.01.2012
Grünes Licht für VerBaPlan-Investition
Ortschaftsrat Hohenroda ist mehrheitlich für den Verkauf kommunaler Wohnungen an die GmbH
Hohenroda. Der Ortschaftsrat Hohenroda ist mehrheitlich für den Verkauf der acht kommunalen Wohnungen in der Krensitzer Straße 20 und 22 des Schönwölkauer Ortsteils. Dem Gemeinderat wird empfohlen, einen Beschluss zum Verkauf an die VerBaPlan GmbH zu fassen. Bürgermeister Volker Tiefensee (CDU) würde dann im Namen der Gemeinde den notariellen Vertrag abschließen. Bei 160.000 Euro liegt der Kaufpreis.
Vorerst das Ende einer langen Diskussion - denn ohne ging der Ortschaftsrat Hohenroda am Montagabend nicht über die Bühne.
Im November stand das Thema schließlich schon einmal an, Ortsvorsteherin Gisela Leopold (Die Linke) äußerte damals den Verdacht, dass der im Dorf nicht besonders beliebte Matthias von Hermanni hinter der VerBaPlan GmbH stecke. Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 14

Und warum wird dieser Verdacht nun wiederholt, mit den Formulierungen „schließlich schon mal“, d.h. nun schon wieder. Eine Klärung (Tatsachen) hinsichtlich des „Verdachtes“ bleibt wiederum aus. Vielmehr wird der scheinbare Beweis für die Begründetheit des Verdachtes, dass von Hermanni hinter der VerBaPlan stecke dann gebracht:
Recherchen dieser Zeitung ergaben, dass dessen Frau an der GmbH als Gesellschafterin beteiligt ist.
Aber Herr von Hermanni kann sich nicht hinter seiner Frau verstecken. Und selbst wenn, was ist denn nun mit den anderen Gesellschaftern?
Es ist, wie vorstehend bereits ausgeführt, die Wiederholung vom „Verdacht“ des „dahinter steckens“ ungetrübt jeglichen Rechtsverständnisses.
Den im Artikel veröffentlichten Äußerungen Leopolds begegnete der VerBaPlan-Gesellschafter Lutz Rotermund mit einem mehrseitigen Schreiben an den Ortschaftsrat. Leopold wiederum kam mit einem Sprichwort in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres 2011 zu dem Schluss, getroffene Hunde würden bellen (wir berichteten).
Nun stellten sich Lutz Rotermund und GmbH-Geschäftsführer Rudolf Berthold dem Gremium offiziell vor. So sei es bereits für November geplant gewesen, räumte Bürgermeister Tiefensee ein, aber aufgrund eines Fehlers seinerseits nicht zustande gekommen - der Bürgermeister hatte Lutz Rotermund als Einladung ein Fax geschickt, das diesen im Urlaub aber nicht erreichte.
Nicht einmal jetzt eine Korrektur der Darstellung aus dem Artikel vom 16.11.11, wonach ja erst durch das „Abschmettern“ der Häuserverkauf verhindert werden konnte und gesagt wurde „Es gibt gar keine Informationen zu dieser Firma. Wir arbeiten da nicht ehrlich und ich hätte in dieser Sache kein reines Gewissen“, bemängelt etwas Marion Reichstein (Linke).“
Und welche Informationen wollte denn nun Frau Reichstein haben
und welche Informationen hat sie denn nun erhalten?
Am Montagabend nun las der gelernte Bankkaufmann mit Abschluss eines Universitätsstudiums der Wirtschaftswissenschaften an der Uni Hannover vor, was er dem Gremium zu sagen hatte. An dieser Stelle veröffentlicht die Kreiszeitung einige Auszüge aus dem Manuskript, das Rotermund noch am Montagabend zur Verfügung stellte: "In Hannover bin ich seit 15 Jahren als Betreuer nach dem Betreuungsgesetz tätig. Ich investiere seit Jahren in den Immobilienmarkt Leipzig. Dies liegt einerseits daran, dass meine Mutter aus Leipzig stammt und andererseits weil ich den hiesigen Markt als zukunftsträchtig und sicher einschätze." Vor fast zwei Jahren hätten ihm die Eheleute von Hermanni bei einem Besuch das Gemeindeblatt gegeben: "Hieraus ergab sich eine Diskussion über die Werthaltigkeit der dort von der Gemeinde angebotenen Immobilien." Ergebnis sei gewesen, dass eine Investition "vielleicht sicher ist", er als Käufer aber nicht in Frage komme: "Ich bin nicht in der Lage von Hannover aus die Immobilien zu verwalten und zu bewirtschaften und ich will dies auch gar nicht." Verwaltung und Betreuung solcher Objekte seien später diskutiert worden. Die VerBaPlan GmbH habe geprüft, ob vom Standort Hohenroda aus Verwaltertätigkeiten durchgeführt werden können. Ergebnis laut Rotermund: Ab Frühjahr 2012 sei das als Geschäftsfeld möglich. Von Hermanni habe später den Kontakt zum Bürgermeister hergestellt.
All das was Herr Rotermund im Ortschaftsrat ausgeführt hat, hätte die LVZ bereits vor Veröffentlichung des Artikels vom 18.11.11 von Herr Rotermund erfahren können. Sie hätte ihn nur ansprechen müssen. Und wenn sie, obwohl sie in das Handelsregister geschaut hat und es dort nur einen Gesellschafter aus Hannover gibt, nun nicht gewusst hätte, wen sie ansprechen soll, so wäre eine LVZ die Sachberichte schreiben will sicherlich auf die Idee gekommen, den Geschäftsführer anzusprechen (auch der ist der LVZ aufgrund des Einblicks ins Handelsregister bekannt) oder sie hätte den „Verdächtigen“, den sie schließlich selber Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 15

namentlich benennt, ansprechen können. Der „Verdächtige“ hätte die LVZ vielleicht nicht über alles informieren können- schließlich ist er nicht Gesellschafter- aber zum „Gerücht“ er habe sich die Objekte angeschaut hätte er sagen, können „Wieso Gerücht, das ist so, ich habe den Kontakt zwischen Herrn Rotermund – so heißt übrigens der „Herr aus Hannover“ und dem Bürgermeister hergestellt. Aber die LVZ fragt nicht.
Es folgten Vor-Ort-Termin und schließlich die Einbeziehung des Ortschaftrates. Keiner der Mieter, so ergänzte der Hannoveraner am Montag, müsse mit dem Kauf durch die VerBaPlan GmbH fürchten, vor die Tür gesetzt zu werden. Für den Vergleich mit Hunden, so Rotermund unter anderem, erwarte er von Leopold eine Entschuldigung.
Sie stehe weiterhin zu ihren Aussagen und habe ein Sprichwort benutzt, entgegnete die Ortsvorsteherin. Briefe und anonyme Schreiben seien ihr als Dank schon nach dem Ortschaftsrat im November zugegangen. Sie selbst habe nichts gegen den Verkauf, könne aber aufgrund von Vorkommnissen wie dem mehrseitigen Schreiben Rotermunds an den Rat aus persönlichen Gründen ihre Zustimmung nicht mehr geben. Die Ortsvorsteherin und auch Rätin Marion Reichstein (Die Linke) stimmten dem der Vorlage nicht zu. Christine Jacob
LVZ vom 25.11.2012
Wohnhäuser
Gemeinderat beschließt Verkauf
Hohenroda (cj). Mit zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen hat der Gemeinderat Schönwölkau am Montagabend grünes Licht für den Verkauf von zwei kommunalen Wohnhäusern in Hohenroda gegeben. Die Vierfamilienheime in der Krensitzer Straße 20 und 22 können damit an die VerBaPlan GmbH verkauft werden. 160000 Euro sind als Preis vereinbart. Da komme die Gemeinde gut weg, so Bürgermeister Volker Tiefensee (CDU): "Wir waren auch schon kurz davor, die Häuser für 100000 Euro zu verkaufen."
Seit mehr als zehn Jahren ringt die Gemeinde um einen Verkauf, bot im Jahr 2000 den Mietern die Wohnungen zum Kauf an. Die jedoch hatten kein Interesse. Ab 2004 wurden die Gebäude dann immer wieder öffentlich ausgeschrieben. Im November 2011 kam der Verkauf beim Ortschaftsrat Hohenroda auf den Tisch.
Der witterte hinter der VerBaPlan GmbH die im Dorf nicht unumstrittene Familie von Hermanni. Tatsächlich ist Dagmar von Hermanni an der GmbH beteiligt.
Hier fehlt „wir berichteten“, denn auch wenn nun auf die Bezeichnung „Verdacht“ verzichtet wird- Jetzt „witterte“ und die von der LVZ kolportierten Vorurteile werden erneut veröffentlicht. Und wieso „wittert“ man hinter der VerBaPlan GmbH „die … Familie von Hermanni“. Der scheinbare Beweis für die „Witterung“ wird dann gebracht: „Tatsächlich ist Dagmar von Hermanni an der GmbH beteiligt.“ Die Beteiligung ist unstrittig und „tatsächlich“.
Hinter der GmbH stehen die Gesellschafter, wie das ebenso bei einer Gesellschaft ist.
Was hat nun die „Familie von Hermanni“ damit zu tun?
Die Familie von Hermanni besteht aus mehr Personen als Dagmar von Hermanni und die GmbH aus mehr Gesellschaftern als Dagmar von Hermanni.
Welche anderen Familienmitglieder sind denn noch umstritten und bei wem und weswegen?
„Im Dorf“ da steht eine Kirche, da gibt es Straßen und Häuser und Bäume und… Streiten können jedoch nur Personen und umstritten sein können Personen und/oder deren Handlungen. Es wird der Eindruck vermittelt, dass die Mehrheit der Menschen im Dorf Familie von Hermanni für umstritten hält. Wer im Dorf hält denn nun die „Familie von Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 16

Hermanni“ für umstritten? Frau Leopold mit ihrer schon im Artikel vom 18.11.11 zitierten „Schätzung“? Heißt das, wenn eine Zeitung einmal eine Ortvorsteherin mit ihrer Einschätzung zitiert, dann ist das was sie auch so, wie sie es gesagt hat und dann kann man das immer so weiter öffentlich kolportieren?
Muss die „umstrittene Familie von Hermanni“ eine Umfrage vornehmen lassen um mit dem Ergebnis zu beweisen, dass sie nicht „nicht unumstritten“ sind?
Es gibt auch noch den Effekt der sich selbst bestimmenden Prophezeiung.
Wenn über Personen immer wieder der „Verdacht“ geäußert wird, er undurchsichtig agiert mit einer „undurchsichtigen“GmbH, sich Strohmänner hält um Häuser zu kaufen, Versprechen nicht hält und (deswegen) umstritten ist usw. und dies über mehrere Artikel in mehreren Ausgaben einer Zeitung immer wieder berichtet wird, dann schützt nur noch der generellen Zweifel, dass Medien zutreffend berichten davor, das dann irgendwann auch zu glauben.
Käufer der Häuser ist aber der Hannoveraner Lutz Rotermund, der sich vergangene Woche mit einem Schreiben im Ortschaftsrat vorstellte (wir berichteten).
Es stimmt, Herr Rotermund, wie auch der Geschäftsführer der VerBaPlan haben sich im Ortschaftsrat vorgestellt.
Es ist falsch, dass Herr Rotermund Käufer der Häuser sein wollte oder sein sollte. Kaufinteresse hat die VerBaPlan GmbH geäußert und dies geht auch aus dem Schriftverkehr zwischen Herrn Rotermund und dem Bürgermeister und der Tagesordnung des Ortschaftsrates hervor.
Das Schreiben fügte Tiefensee der Beschlussvorlage bei - nur fehlte der Name. Ein Versehen, ihm sei, so Tiefensee auf Nachfrage aus der Mitte des Rates, der Name des Käufers entfallen. Gisela Leopold (Die Linke) und ihre Parteikollegin Marion Reichstein stimmten gegen den Verkauf an VerBaPlan.
(Aus LVZ-online, Gemeinderatssitzung war am 24.1.2012) Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 17


II. Mühle/ Lehnsherr/ Förder-Paradies/ Schafsböcke/ Vereine …

Berichterstattung LVZ vom 11./12.2.12 (Seite 17)
Lehnsherr im Förder-Paradies
Matthias von Hermanni schreibt offenen Brief / Kreiszeitung beleuchtet Vereinsleben in der Gemeinde
Die LVZ bezeichnet Matthias von Hermanni als Lehnsherrn. Er ist kein Lehnsherr. Es gibt kein Lehnwesen mehr in der Bundesrepublik Deutschland. Die Verwendung der Bezeichnung Lehnsherr bringt somit zum Ausdruck, dass sich Matthias von Hermanni in alten Zeiten des Lehnherrentums bewegt und Vasallen hat. Das geht schon nicht, weil wir seit vielen Jahrzehnten ein Grundgesetz haben welches das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit jedem sichert. Mit der Betitelung als Lehnsherrn wird Matthias von Hermanni Feudalismus unterstellt, der in unserem demokratischen Rechtsstaat eben nicht seinen Platz hat.
Diese Meinungsäußerung und Bewertung durch die LVZ (auch gleich in der Hauptüberschrift) macht ihn verächtlich. Sie ist ehrverletzend und schmähend. Sie unterstellt, dass Matthias von Hermanni nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht, sie unterstellt dies damit auch dem Beamten Matthias von Hermanni.
Diese Wirkung überträgt sich auch auf seine Familie.
Matthias von Hermanni bezeichnet sich nicht als Lehnsherr. Wenn dann unter „Stimmen“ abgedruckt wird: „Zwei Gesichter habe der ehemalige bfb-Chef, erzählt eine Frau.
Dabei habe der aber auch immer klar gemacht, dass er sich selbst als Lehns- und Gutsherr von Hohenroda sehe.“, so steht hier die vermeintliche „Stimme“ einer anonymen Frau und dient als „Beweis“ für den „Lehnsherrn“ in der Überschrift und für den Text in diesem Artikel „Von Hermanni spiele sich als Guts- und Lehnsherr von Hohenroda auf. Ausgenutzt und ausgebeutet habe man sie, klagen ehemalige Mitarbeiter,…“
Die LVZ liefert die „Beweise“ für ihre Aussagen durch eigene Berichte, hier „Stimmen“ über anonyme Aussagen selber und verarbeitet diese dann, ohne auch nur einmal mit dem angeprangerten hierüber zu sprechen und ihn zu befragen.
Matthias von Hermanni wurde von der LVZ nicht gefragt, ob er sich als Lehnsherr von Hohenroda sehe.
Hohenroda. Mit einem offenen Brief wendet sich der Hohenrodaer Matthias von Hermanni an die Mitglieder des Gemeinderates Schönwölkau. Überschrift: "Zukunft der Gemeinde am Beispiel des Mühlengeländes Hohenroda". Hermanni mahnt und klagt darin an und fordert.
In dem offenen Brief ist keine Forderung enthalten
(Anlage A.II.1 Offener Brief vom 23.1.2012) Vermutlich keine Forderung nach dem Pressekodex, aber in Anbetracht der quantitativ üppigen Berichterstattung über 1 ½ Zeitungsseiten, hätte man schließlich auch den offenen Brief abdrucken können (um ihn nicht durch Zitate zu zerpflücken) und der Leser hätte sich selber ein Bild darüber machen können. Mündige Bürger und Leser der Leipziger Volkszeitung haben dafür die erforderlichen Kompetenzen. ABER:
Die Kreiszeitung hat den offenen Brief zum Anlass genommen, das Vereinsleben und besagtes Mühlengelände in Hohenroda zu betrachten.
Recherchen ergaben, dass von Hermanni das kritisiert, was unter ihm seit Jahren praktiziert wird: Projekte mit Fördermitteln und geförderten Arbeitskräften umsetzen. Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 18

Unter von Hermanni wird gar nichts praktiziert. Das „besagte Vereinsleben“ bezieht sich auf die vier Vereine, die in Hohenroda, Luckowehnaerstraße ihren Sitz haben. Es handelt sich um eingetragene Vereine mit entsprechend Vereinsrecht und Satzungen und gewählten Vorständen.
Die Unterstellung dass von Hermanni Lehnsherr ist impliziert, dass die Vereine bzw. die Vorstände seine Vasallen sind. Das ist hinsichtlich eines Demokrativerständnisses purer Horror.
Sein "Ressourcenbündel" hat dabei offensichtlich ebenso ausgedient wie die Mühle in Hohenroda.
Es wird der Eindruck erweckt, als sei der Verein Ressourcenbuendel e.V. „sein“ Verein. Wenn Herr Pfütze das meint, dann ist das insofern richtig, als jeder den Verein, in dem er Mitglied ist als „seinen“ Verein bezeichnen kann. Wenn er das nicht meint, dann ist das falsch. Wenn ein Verein jemanden „gehört“, dann den Mitgliedern, vertreten durch den Vorstand. Matthias von Hermanni ist Vereinsmitglied; er ist nicht Vorstandsmitglied.
Was „offensichtlich“ ist, verschließt sich und wird hinsichtlich der weiteren Ausführungen zu prüfen sein. Wenn die Mühle tatsächlich aufgrund eines Ortschafts-/Gemeinderatsbeschlusses verkauft wird, dann hat sie vielleicht in Hohenroda „ausgedient“ aber noch lange nicht in der Funktion als Mühle (weil sie andersorts wieder aufgebaut wird, warum sollte sie sonst jemand kaufen), aber wie immer Herr Pfütze das auch bewertet, woher nimmt er, dass „sein Ressourcenbuendel“ ausgedient hat. Der Verein Ressourcenbuendel ist eben kein Vasall des Lehnsherrn von Hermanni, was er tut, wozu er dient und ob er ausgedient“ hat, entscheiden die Organe des Vereines und dass ergibt sich aus dem Vereinsrecht und der Satzung, das allerdings ist offensichtlich!
Von Frank Pfütze und Christine Jacob
Die aktuelle und die zu erwartende wirtschaftliche Situation der Gemeinde erzwinge es, dass sich die Gemeinde bezüglich der weiteren Verwendung und Bewirtschaftung des Mühlengeländes Hohenroda Gedanken machen müsse, so die Einleitung. Matthias von Hermanni holt weit aus, er schreibt von der Staatsschuldenkrise, von Stuttgart 21, auslaufenden Fördermitteln, dass das künftige öffentliche Handeln insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit neu zu beurteilen sei und dass die Bewirtschaftung öffentlicher Einrichtungen über die Beschäftigungsförderung nicht mehr möglich sein wird. Da hat er Bürgermeister Volker Tiefensee (CDU) auf seiner Seite. Denn der hat sich mit dem Ortschaftsrat Hohenroda genau darüber Gedanken gemacht. "Wir sind in absehbarer Zeit nicht mehr in der Lage, die Mühle zu bewirtschaften und zu unterhalten. Darum hat der Ortschaftsrat entschieden, die Mühle zu verkaufen. Das Gelände behalten wir. Dort könnten ein Bolzplatz und ein Rodelberg entstehen", blickt Tiefensee in die Zukunft. Die Mühle sei nicht zu halten. Für Tiefensee ist die Sache damit erledigt. Auf anonyme oder offene Briefe antworte er grundsätzlich nicht.
Von Hermanni schreibt weiter von einem Versuch, Förderprojekte still und leise abzuwickeln, in die zuvor mehrere 100.000 Euro Subventionen aus öffentlichen Kassen geflossen sind. Und er kommt am Ende seines Briefes auf den Punkt: "Ich empfinde es als beispielhaft und auch spannend, den Versuch zu unternehmen, ein Projekt - das nach meiner persönlichen Einschätzung den Steuerzahler bisher rund eine halbe Million Euro gekostet hat - zu retten und in ein durch die Bürger getragenes wirtschaftliches Konzept zu überführen." Heißt, er hat Interesse am Gelände und der Mühle.
Matthias von Hermanni ist ganz bei all den Bürgern und Interessenten, die ebenfalls für den Erhalt der Mühle auf dem Mühlengelände sind. Daran hat auch er selbstverständlich Interesse.
Man kann natürlich jeden (offenen) Brief aus durch Herausnahme einzelner Textstellen in eine gewünschte Richtung darstellen.
( Anlage A.II.1 Offener Brief) Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 19

Den Gemeinderat Schönwölkau halte er für "geeignet, den Prozess zumindest anzuschieben".
Ja, er traut dem Gemeinderat diese Kompetenzen zu.
Er selber hat auf seinem Grundstück in der Luckowehnaer Straße 17 schon eine Menge angeschoben. Denn dort sind mehrere Vereine unter dem Dach-Verein "Ressourcenbündel" auf seinem Grundstück vereint. Er "coache" das Ganze. Das alte LPG-Gelände ist in den vergangenen Jahren saniert und umgebaut worden. Auferstanden aus Ruinen sind unter anderem ein Landgasthof und eine Pension. Mit Fördermitteln und geförderten Arbeitskräften.
Das alte LPG-Gelände umfasst fast 8.500m². Der vordere Teil (Dorfstraße 19) umfasst eine Wohnungseigentümergemeinschaft zu der auch das „Landhaus Hohenroda“ mit Hotelgebäude und Gastronomie gehören.
Mit Fördermitteln und geförderten Arbeitskräften hat das gar nichts zu tun.
Mit den Vereinen hat das gar nichts zu tun.
Hotel und Gastronomie wurden von einer GmbH bis 2000 ausgebaut. Die Vereine gibt es (auf dem hinteren Teil) des Grundstückes erst seit 2000. Allein diese Tatsache beweist bereits die Falschaussage des Herrn Pfütze
Was coacht Herr von Hermanni, „das Ganze“, das ganze „alte LPG-Gelände“? Herr von Hermanni coacht Vereinsmitglieder/Vorstandsmitglieder- soweit die gecoacht werden wollen.
So gibt es auf dem Gelände
Hier ist nun wohl das „Gelände“ gemeint, welches die Vereine nutzen und bewirtschaften. Es handelt sich dabei um den hinteren Teil des ehemaligen „LPG-Geländes“ mit eigenen Zufahrten und erreichbar über die Luckowehnaerstraße17.
beispielsweise auch ein großzügig ausgestattetes Computer-Kabinett, Versammlungs- und Schulungsräume, ein großes Lager mit Sachen, die getauscht werden können und eine Werkstatt. Es gibt aber auch Schweine im Stall und ein Schlachthaus. Alles gefördert,
Falsch: von Hermanni – um den es hier ja scheinbar geht, hat keine Förderung erhalten. Ein Verein hat im 2002/2003 eine Sachkostenförderung für die Ausstattung des Computerkabinettes in Höhe von ca. 30.000€ erhalten. Dieses Computerkabinett wurde durch Eigenleistung des Vereins auf einem technisch aktuellen Stand gehalten. Weitere Förderungen gibt es nicht.
Die Vereine haben im Rahmen der Beschäftigungsförderung Personalkosten bzw. Aufwanderstattung für so genannte 1-€ Jobber zur Bewirtschaftung für Tauschringmaßnahmen erhalten. Für wieviele Personen müsste Herr Pfütze schon mal bei den Vereinen nachfragen. Auch Matthias von Hermanni kann hier nur Auskunft darüber geben, wenn er sie zuvor von den Vereinen abgefragt und erhalten hat. Die LVZ hat bei den Vereinen nicht nachgefragt. Am 3.1.2012 hat ein Gespräch der Vereine mit Herrn Pfütze stattgefunden. Das wäre eine gute Gelegenheit gewesen, nach Förderungen zu fragen. Herr Pfütze hat nicht gefragt.
ebenso wie die Fotovoltaikanlage auf dem Dach
das wäre schön, denn dann müssten jetzt keine Kredite abgezahlt werden, wenn es eine Förderung gegeben hätte, aber die Behauptung ist auch falsch. Das einzige was stimmt, ist dass die Fotovoltaikanlage auf dem Dach ist.
und die Energieversorgung.
auch das wäre sehr schön. Ist aber einfach nur falsch.
Was inzwischen fehlt, sind die Auslastung und die Nutzer. Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 20

Worauf soll sich diese fehlende Auslastung denn beziehen? Aber egal worauf es sich bezieht, es ist eine schlichte Behauptung der LVZ. Weder Herr Pfütze noch Frau Jakob noch irgendein anderer Vertreter der LVZ hat einem Vereinsvertreter oder dem Bewirtschafter des Landhauses diesbzgl. Fragen gestellt und in Folge davon auch gar keine Antworten erhalten können.
Müssen jetzt Belegungs-/Nutzungs-/Auslastungszahlen vorgelegt werden, um zu beweisen, dass die LVZ einfach unwahre Aussagen aufstellt?
Kann die LVZ einfach solange unwahre Behauptungen aufstellen, bis die Betroffenen auf ihre Privat-/Wirtschafts- und Betriebsgeheimnisse verzichten oder anders formuliert: erst wenn alle Betroffenen ihre Steuermeldungen/-erklärungen bei der LVZ vorgelegt haben, lässt sie von solchen Behauptungen ab (um dann ggf. andere Behauptungen aufzustellen, wie „die verdienen sich ja dumm und dämlich“)?
Nach Ablauf der Zweckbindung gehört alles dem Antragsteller. Dazu von Hermanni: "Das Beste, was mir passieren kann, ist, wenn die Vereine pleite gehen."
Welche Zweckbindung und wofür? Welcher Antragsteller?
Das hat von Hermanni nicht gesagt. Auf die Frage, was denn wäre, wenn die Vereine „ihre Arbeit einstellen“ hat er gesagt, „dann hätte ich als Eigentümer den wirtschaftlichen Nutzen“. Und von Hermanni hat dann auch noch gesagt: „Aber warum sollten die Vereine ihre Arbeit einstellen sie arbeiten doch nachhaltig. Der Begriff „Pleite“ ist gar nicht gefallen. Wie kommt er jetzt in eine wörtliche Rede?
Stimmt, dann gehört ihm das alles.
Falsch. Soweit Matthias von Hermanni Eigentümer ist, ist er auch jetzt Eigentümer. Da hat nichts mit dem Besitz/den Nutzern zu tun. Und das hat auch nichts mit den Banken zu tun, die im Grundbuch Rechte gesichert haben.
Soweit von Hermanni nicht Eigentümer ist „gehört“ es ihm noch lange nicht, wenn die Vereine „Pleite gehen“ und egal was passieren würde, wenn „die Vereine“ (alle auf einmal?) Pleite gingen, hat das auch keine Auswirkungen auf beispielsweise die Fotovoltaikanlagen.
Wie soll man die Unwahrheit herausarbeiten, wenn die LVZ keine Differenzierung zwischen Eigentum und Besitz, zwischen Eigentum und Pachtverhältnis usw. vornimmt? Müssen jetzt alle (von Hermanni, die Vereine, die Betreiber GmbH) ihre Eigentumsurkunden, Verträge usw. vorlegen?
von Hermannis Ruf im Dort ist äußerst fragwürdig. Von Hermanni sei "skrupellos", heißt es von zahlreichen Leuten, die einst in seinen Vereinen aktiv oder angestellt waren. Von Hermanni spiele sich als Guts- und Lehnsherr von Hohenroda auf. Ausgenutzt und ausgebeutet habe man sie, klagen ehemalige Mitarbeiter, wollen "mit diesem Mann", so sagen viele von ihnen, "nichts mehr zu tun haben".
Hilft es jetzt, wenn von Hermanni behauptet er sei nicht skrupellos und ….? , weil dann Meinung gegen Meinung steht?
Oder muss er auch „zahlreiche“ (und wie viele müssten das dann sein) Leute auffahren die aussagen er sei nicht skrupellos …, weil dann gleich viele Meinungen gegen gleich viele Meinungen stehen?
Die verbliebenen zwei geförderten Arbeitskräfte laufen in diesem Jahr aus.
Ich kenne die derzeit in Hohenroda beschäftigten geförderten Arbeitskräfte persönlich. Sie laufen nicht aus, Inkontinenzprobleme sind wirklich nicht bekannt.
Es handelt sich um gefördertes Personal eines Vereines im Rahmen von „Kommunalkombi“. Sämtliche Kommunalkombimaßnahmen enden in diesem Jahr. Wer sich damit beschäftigt weiß das und auch die LVZ weiß das, denn in der Ausgabe vom 17.2.2012, Ausgabe Leipzig, berichtet sie hierüber auf Seite 14
(Anlage A.II.2)
Abgesehen davon, derzeit werden durch den Verein in Hohenroda nicht zwei, sondern drei geförderte Arbeitskräfte beschäftigt. Die Förderung zweier Arbeitskräfte endet in diesem Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 21

Sommer, eine im Dezember 2012. Eine Weiterbeschäftigung der Arbeitskräfte wird vom Verein angestrebt, soweit die Lohnkosten finanziert werden können. Die Vereine verfügen nicht über einen Stellenplan mit durch den Mutterbetrieb LVZ finanzierten Stellen.
Seit 2011 sind zudem keine weiteren Maßnahmen bewilligt worden, weil von Hermanni und seine Mitstreiter die Nachhaltigkeit nicht nachweisen können und die Beschäftigung der Mitarbeiter nicht in dauerhafte Arbeit führt, kritisierten die Agentur für Arbeit und das Amt für Wirtschaftsförderung.
Von Hermanni hat noch nie Maßnahmen zur Beschäftigung beantragt. Die Vereine haben keine Anträge gestellt, es konnten folglich überhaupt keine Anträge bewilligt werden. Die LVZ berichtet unwahr.
Die Wahrnehmung und öffentliche Darstellung der Vereine in Hohenroda - sieben präsentieren sich auf einer Tafel - sind sehr gering bis gar nicht vorhanden.
Egal ob wichtig oder nicht: Korrekte Berichterstattung liegt der LVZ-Kreiszeitung Delitzsch nicht. Es „präsentieren“ sich nicht sieben Vereine auf einer Tafel, sieben Vereine sind dort gar nicht ansässig.
Zwei Vereine sind in Hohenroda/der Region tätig. Zwei Vereine haben ihren Sitz in Hohenroda und sind überwiegend in Leipzig tätig (wundert schließlich auch nicht, wenn ein Verein „Arbeit für Leipzig e.V.“ heißt). Ein Verein ist eine bundesweite Organisation, die überhaupt keine Orientierung und Ausrichtung im dörflichen Leben von Hohenroda hat und haben will.
"Vereinsleben gibt es dort nicht, zumindest ist mir nichts bekannt. Mir ist, seit die Familie von Hermanni hier wohnt, auch nicht bekannt, dass sie sich aktiv am Dorfleben beteiligt hat. Weder an den Turmfesten, Teichfesten oder Veranstaltungen auf dem Mühlengelände haben ich und andere Einwohner diese Nachbarn gesehen.
Dass Herrn Lüttich von der LVZ das Vereinsleben nicht bekannt ist, ist glaubwürdig. Matthias und Dagmar von Hermanni ist das Vereinsleben anderer Vereine auch nicht bekannt. Kommen die nun mit dieser Aussage in die Zeitung oder muss man dafür Mitarbeiter der LVZ sein, um mit Aussagen über das, was einem bekannt und was einem nicht bekannt ist, zitiert zu werden?
Unabhängig davon, ob es der LVZ bekannt ist, ob und wie sich Familie von Hermanni am Dorfleben aktiv beteiligt (Dorfleben sind wohl die dann aufgeführten Feste?) geht es hier jetzt ja darum, dass mit dem Fehlen der von Hermanni auf den Dorffesten untermauert wird, dass es „dort“ kein Vereinsleben gibt. Übrigens, mit sind das Privatleben und die Freizeitgestaltung des Herrn Lüttich und der Frau Jakob und des Herrn Pfütze auch nicht bekannt und das ist auch so in Ordnung, denn das geht mich nichts an. Dies gilt aber umgekehrt auch für die Presse. Und wenn es einen Grund gäbe über mein Privatleben, über meine Freizeitaktivitäten usw. zu berichten, dann bedürfte es dazu meiner Zustimmung und auch eines Gespräches mit mir, worin denn meine Freizeitaktivitäten bestehen. Ansonsten könnte es jetzt ja auch eine Fortsetzungstory geben, dass der LVZ nicht bekannt ist, dass Dagmar von Hermanni (und ihre Familie) in die Oper und zu Popkonzerten, zu Fußballspielen und und und gehen.
Vereinsleben ist nicht davon abhängig, dass Familie von Hermanni zu Dorffesten u.ä. gehen, bzw. daran teilnehmen.
Vereinsleben ist nicht davon abhängig, dass die LVZ darüber berichtet, dass man keine Wahrnehmungen dazu hat, dass sie an Veranstaltungen im Dorf teilnehmen.
Die Vereine haben ein Vereinsleben.
Am Vereinsleiben der Vereine in der Luckowehnaerstraße nehmen die von Hermannis teil.
Festzustellen ist nun aber auch, dass die Familie von Hermanni jahrelangen Beobachtungen der LVZ hinsichtlich ihres Privatlebens und ihrer Freizeitgestaltung ausgesetzt war (denn Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 22

Turmfest, Teichfest usw. sind jährlich einmalige Veranstaltungen), es geht also über die von Herrn Pfütze benannten „wochenlangen Recherchen“ weit hinaus.
Bleibt auch die Frage, welche Recherchen und Beobachtungen zum Leben der Familie von Hermanni die LVZ denn sonst noch vorgenommen hat. Welche Daten hat sie denn sonst noch gesammelt? Wann veröffentlich sie denn nun, ob und wann wir ins Schauspielhaus oder zum Baden gegangen sind oder dass wir nach LVZ-Beobachtungen nicht in die Oper oder zum Baden gehen?
Mit dem Verkauf des Mühlengeländes an von Hermanni haben die Bürger Angst davor,
Es mag presserechtlich statthaft sein, eine Aussage in einer Zeitungsausgabe zu bringen, wenn in der gleichen Ausgabe dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, hierzu Stellung zu nehmen und, siehe „Interview“, Matthias von Hermanni klar äußert, dass er das Mühlengelände nicht kaufen wird.
Aber wenn über 1 ½ Zeitungsseiten das Bild eines unglaubwürdigen Menschen dargestellt wird (ein Lehnsherr mit 2 Gesichtern, dem man fast alles zutraut) dann hat man schließlich hinreichend dafür gesorgt, dass die Aussage des Betroffenen nicht ernstgenommen werden kann.
Vor allem wenn man mit den vermeintlich inneren Tatsachen von Menschen agiert. Die Menschen allerdings sind hier nun relativ klar benannt. Es sind „die Bürger“, vermutlich „die Bürger“ aus Hohenroda. Bürger ist ein rechtlich definierter Begriff.
Welche „Bürger“, denn „die Bürger“ (vermutlich auf die Bürger von Hohenroda bezogen) sind schließlich klar definiert. Das Gesetz unterscheidet zwischen Bürgern, Einwohnern und Forensen. Bürger sind die, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates, das 18. Lebensjahr vollendet und mindestens drei Monate ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben. Und „die“ haben nun Angst, dass …?
die ihren Wohnsitz
dass das gesellschaftliche Leben im Ort stirbt,
Es mag sein, dass ein Teil des gesellschaftlichen Lebens im Ort stirbt, wenn die Gemeinde die Mühle verkauft und so bedauerlich dies wäre, damit stürbe nicht „das“ gesellschaftliche Leben im Ort, sondern ein Teil, denn es gibt auch noch ohne Mühle gesellschaftlichen Leben in Hohenroda (Kirche, Gaststätte Laue, Seniorenveranstaltungen usw.)
dass der Kultur- und Heimatverein seine Heimstatt,
ob der Kultur- und Heimatverein seine Heimstatt verliert wird nicht an von Hermanni liegen, denn der würde (s. Zitatbeginn oben) das Mühlengelände nicht kaufen. Ob der Heimatverein seine Heimstatt verliert ist abhängig davon, ob die Gemeinde beschließt das Mühlengelände zu verkaufen (d.h. wie Frau Leopold, Frau Reichstein und andere Ortschafts- und Gemeinderatsmitglieder entscheiden), die Gemeinde dann einen Käufer findet und dieser Käufer dann dem Heimatverein „seine Heimstatt nimmt“.
Es war übrigens von Hermanni, der mit seinem offenen Brief einen Prozess vorschlug um eine Lösung anzustreben
.
der Ort sein Gesicht verlieren, welches er mit der Mühle und dem dazu gehörenden Gelände erhalten hat",
Der Ort verliert ein Teil seines Gesichtes, wenn die Mühle verkauft und abgebaut wird. Der Ort verliert nicht einmal einen Teil seines „Gesichtes“, wenn das Mühlengelände verkauft wird, denn das Gelände wird bleiben – wer sollte es wegtransportieren?
Und ansonsten würde der Ort sein Gesicht verlieren, wenn die Kirche nicht mehr im Dorf bliebe.
sagt LVZ-Fotograf und Hohenrodaer Manfred Lüttich. Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 23

Der Verein Mühlenregion bedauert den geplanten Verkauf der Mühle. Dies sei ein großer Verlust für die Gemeinde und die Mühlenregion Nordsachsen. Der Verein sei sehr daran interessiert, die Mühle möglichst an diesem Standort zu erhalten.
© Standpunkt/Seite 20
(Seite 17)
STANDPUNKT
In der Realität angekommen
Von Frank Pfütze
Matthias von Hermanni, einst schillernde Figur der Leipziger Beschäftigungsförderungsgesellschaft, ist auf dem Boden der Tatsachen aufgeschlagen.
Matthias von Hermanni hat einen hohen Realitäts- und Tatsachenbezug. Auf diesen Boden musste er jetzt nicht. Und aufgeschlagen ist er schon gar nicht.
Denn was er einst in der Messe-Metropole praktizierte - mit geförderten Arbeitskräften geförderte Projekte in Größenordnungen umzusetzen - funktioniert heute nicht mehr.
Sachlich zutreffend (deswegen will der Bürgermeister ja auch die Mühle verkaufen, weil er sie nicht mehr im Rahmen der Beschäftigungsförderung bewirtschaften kann), aber die Kausalität „denn“ ist falsch.
Hohenroda ist nicht Leipzig,
ja
Zeit und Arbeitsmarkt haben sich grundlegend geändert.
Die Zeit hat sich geändert oder ist das umgangssprachliche „die Zeiten haben sich geändert“ gemeint?
Der Arbeitsmarkt hat sich geändert, wir haben eine massive Steigerung von geringfügig Beschäftigten, wie haben … Aber was soll das? Mit der Realität des von Hermanni hat das nichts zu tun und es ist ja der persönliche Standpunkt von Herrn Pfütze
Vor allem aber sind die Zeiten vorbei, in denen massiv in den zweiten Arbeitsmarkt investiert wurde,
ja
um die Zahlen und Quoten zu frisieren und aufzuhübschen
Eine politische Wertung des Herrn Pfütze. Mag er haben, es ist ja sein „Standpunkt“, aber was hat das mit den Realitäten des von Hermanni zu tun.
Wenn Hohenroda heute seine Mühle abstoßen will, zeigt das vor allem, wie kritisch die Situation inzwischen ist.
Welche Situation, die des „grundlegend geänderten Arbeitsmarktes“ oder ….. oder der Realitätsbezug des von Hermanni?
In der Wirklichkeit angekommen,
in welcher Wirklichkeit, der, dass die Gemeinde diskutiert die Mühle zu verkaufen, der des grundlegend geänderten Arbeitsmarktes? Und wer ist nun in der Wirklichkeit angekommen, die Gemeinde/der Gemeinderat oder Matthias von Hermanni, weil er ja (s.o.) auf dem Boden der Tatsachen aufgeschlagen ist?
schlägt von Hermanni wortgewaltig um sich,
Er schlägt ums sich? Wen oder was schlägt er denn wortgewaltig?
erledigt verbal alles, was sich ihm in den Weg stellt. Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 24

Was stellt sich ihm denn in den Weg?
Die Vorwürfe ehemaliger Beschäftigter sind erschütternd.
Wessen ehemalige Beschäftigte. Herr von Hermanni hat keine Beschäftigten-
Die Frage, warum Behörden und Justiz nicht angemessen reagieren, bleibt unbeantwortet.
Worauf reagieren Behörden nicht angemessen? Auf (anonyme) Anzeigen? Tatsächlich wurde in den vergangenen zwei Jahre eine Reihe von – mit Ausnahme einer- anonymen Anzeigen gegen von Hermanni und/oder „die Vereine“ gestellt. Das ist insofern bei von Hermanni bzw. den Vereinen bekannt, weil die Behörden diesen Anzeigen nachgegangen sind und die darin gemachten Vorwürfe geprüft haben.
Welche dieser Anzeigen kennt Herr Pfütze, kennt er die Prüfergebnisse, worauf basiert sein „Standpunkt“, dass die Behörden nicht angemessen reagieren?
Andere Meinungen oder gar Ablehnung duldet der Fördermittel-Spezialist nicht.
Sagt wer? Begründet Herr Pfütze worauf? Oder braucht er keine Begründung, weil es eben sein „Standpunkt“ ist? Ansonsten hat Matthias von Hermanni bisher sogar die persönlichkeitsverletzende Berichterstattung der LVZ unter dem Thema Gemeindehäuserverkauf ertragen, ohne etwas zu unternehmen. Das ist deutlich mehr, als andere Meinungen zu erdulden und das ist geradezu der Beweis, des bisherigen Erduldens von Ablehnung, die die LVZ im sogar öffentlich, schriftlich, entgegengebracht hat.
Viele, die mit ihm zu tun haben müssen, machen sich fast in die Hosen vor Angst, wenn sie den Namen von Hermanni nur hören.
Ist das jetzt eine Tatsachenbehauptung oder der „Standpunkt“ des Herrn Pfütze?
Wer „muss“ denn mit ihm zu tun haben?
Aber nicht alle.
Ach so
Wenn von Hermanni heute Ehrlichkeit und Transparenz einfordert und die Verschwendung von Fördermitteln anklagt, ist das unglaubwürdig.
Das ist der persönliche „Standpunkt“ von Herrn Pfütze, sachlich muss man sich damit unter dem Artikel „Gemeinde will Mühlengelände erhalten“ auseinandersetzten.
Der, wie er sich selber nennt, politisch interessierte Beamte, agiert nicht ganz uneigennützig. Es ist zwar an Arroganz kaum zu überbieten, wenn von Hermanni damit prahlt, dass der Niedergang, die Pleite der Vereine auf seinem Gelände für ihn "das Beste" wäre.
Das ist der persönliche „Standpunkt“ des Herrn Pfütze. Dass Matthias von Hermanni damit „prahlt“ der Niedergang, die Pleite der Vereine sein für ihn das Beste, dann handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung.
Es ist vor allem aber die bittere Wahrheit. Denn das Grundstück ist hergerichtet und beinhaltet inzwischen unter anderem Wohnungen, eine Pension, einen Landgasthof, Fotovoltaik und regenerative Energieversorgung.
Es mag sein, dass die die Meinung, der „Standpunkt“ des Herrn Pfütze ist, es basiert jedoch auf falschen Tatsachen (siehe dazu Artikel Lehnsherr im Förder-Paradis)
Inzwischen sind Arbeitsagentur, Fördermittelgeber und Kommunalpolitik jedoch erwacht.
Meinerseits und seitens Matthias von Hermanni und seitens der Vertreter der Vereine konnten bisher keine schlafenden Behörden ausgemacht werden. Herr Pfütze mag da persönlich andere Erfahrungen haben. Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 25

Denn die Agentur und die Bewilligungsstelle schieben endlich einen Riegel vor genau das, was von Hermanni anprangert: Verschwendung öffentlicher Gelder.
Das ist dann ja erfreulich.
@f.pfuetze@lvz.de
LVZ vom 11./12.2.2012, Seite 20
Stimmen
Die Vereine, ihr Ansinnen und das, was Matthias von Hermanni so von sich gab - das alles habe anfangs gut geklungen, sagen Leute, die auf dem Gelände in Hohenroda gearbeitet haben oder Mitglieder in den Vereinen waren. Anfangs. Die Vorzeichen änderten sich.
"Nicht für viel Geld und gute Worte würde ich dort noch einmal hin", schüttelt heute eine ehemalige Mitarbeiterin den Kopf.
Die ehemalige Mitarbeiterin von wem?
Mit zahlreichen ehemaligen Beschäftigten und Vereinsmitgliedern hat die Kreiszeitung in den vergangenen Wochen gesprochen. Sie alle zeichnen ein ähnliches Bild der Vorgänge in der Luckowehnaer Straße und von Matthias von Hermanni.
Weil sich viele von ihnen noch in Arbeitsgerichtsverfahren mit von Hermanni befinden
Hätte es gegen den Informantenschutz verstoßen, wenn Frau Jakob und Herr Pfütze natürlich nicht die Namen der Informanten, so aber aber wenigsten ihre Anzahl veröffentlicht hätte? Was wird denn nun mit „zahlreich“ und „viel“ suggeriert: massenhaft, scharenweise, ungezählt, unzählbar, unendlich, grenzenlos, unermesslich, oder…? Die Anrufe und Rückfragen die bei uns (Matthias von Hermanni, Dagmar von Hermanni, Vorsitzende der Vereine) verbanden jedenfalls mit den Begriffen „mindestens 10-20“ oder mehr.
Klar und unmissverständlich zu den Fakten: Matthias von Hermanni ist nicht Arbeitgeber. Mit ihm kann sich somit überhaupt niemand in einem Arbeitsgerichtsverfahren befinden. Wie geht die LVZ allein an dieser Stelle ihren journalistischen Sorgfaltspflichten nach, wie recherchiert sie, welcher Informanten mit welcher Glaubwürdigkeit bedient sie sich, wie versichert sie sich der Glaubwürdigkeit ihrer Informanten, lässt sie sich nicht einmal wenigstens das Deckblatt einer Klageschrift zeigen, aus der die streitenden Parteien hervorgehen? Oder geht es gar nicht um fehlende Sorgfaltspflicht, sondern um wissentliche und vorsätzliche falsche Berichterstattung und wissentliche Veröffentlichungen von falschen Aussagen der Informanten?
Aber noch eine andere Frage: Wenn sich denn Matthias von Hermanni in Arbeitsgerichtsverfahren befinden würde, wie würde es denn dann hinsichtlich einer Berichterstattung über ein förmliches Verfahren bestellt sein, wenn dieses frei von Vorurteilen und Vorverurteilungen erfolgen soll.
oder aber einfach aus Angst vor ihm, wollen sie nicht namentlich genannt werden. Die Namen sind der Redaktion bekannt.
Beleidigungen und Beschimpfungen bis hin zum "Psychoterror" seien an der Tagesordnung gewesen, viele hätten Angst vor von Hermanni, erzählt eine Frau. Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 26

Es ist nicht bekannt, ob und was „eine Frau“ erzählt hat. War die Frau auch eine der angeblichen Mitarbeiter von von Hermanni?
Gibt das Presserecht der LVZ das Recht eine Unbekannte zu zitieren, wenn sie schmähende und ehrverletzende Aussagen über eine Person von sich gibt?
Was soll Matthias von Hermanni hiergegen tun. Es handelt sich nicht um eine Tatsachenbehauptung, d.h. es gibt nicht einmal formal die Möglichkeit der Gegendarstellung, unabhängig davon, wie sollte sie praktisch aussehen, indem er sagt ich beleidige und beschimpfe nicht und betreibe keinen Psychoterror?
"Er hat uns als dumme Ossis hingestellt, wir waren für ihn nur Dreck", berichtet sie über den Umgang von Hermannis mit den Hartz-IV-Beziehern oder auch Kommunal-Kombi-Löhnern.
Hier gelten die gleichen Fragestellungen, unabhängig davon dass offenbleibz, wie man denn jemanden als dummen Ossis „hinstellt“. Fühlt sich „die Frau“ als dummer Ossi? Hat sie das Empfinden „Dreck zu sein?“
Die Beleidigungen hätten sich in einigen Fällen massiv ausgewachsen, Betroffene hätten sich ärztlichen und psychologischen Rat holen müssen, um mit der Situation überhaupt fertig zu werden, seien nun noch im Nachgang von Nervenzusammenbrüchen oder Burn-Out in Behandlung.
Auch hier gelten die vorstehenden Fragestellungen.
Dabei spiele auch seine Frau eine große Rolle, die im Zusammenspiel mit ihrem Mann eine Drohkulisse aufbaue. Sie sei, sagt eine weitere Betroffene, in ihrem Auftreten sogar noch schlimmer als Matthias von Hermanni, schreibe unter anderem vielseitige Briefe voller Anfeindungen.
Was fängt man mit Aussagen wie „schlimm“ und „noch schlimmer“ an?
Bleibt die Behauptung, dass Frau von Hermanni u.a. „vielseitige Briefe voller Anfeindungen“ geschrieben hat.
Das wäre überprüfbar. Die Briefe sollten dann vorgelegt werden. Informantenschutz kann es hier schließlich nicht geben, denn wenn Frau von Hermanni an X Briefe geschrieben hat, dann muss man X schließlich nicht mehr davor schützen, dass Frau von Hermanni nun ihre eigenen Briefe an Frau X sieht.
Frau von Hermanni hat die LVZ angeschrieben ihr gem. Ziffer 8.8 der Richtlinien zum Pressekodes Auskunft zu erteilen.
Die Auskunft ist nicht verwehr worden weil die LVZ die Auffassung vertritt, Persönlichkeitsrechte seien nicht beeinträchtigt, sondern weil bei Herausgabe/Offenlegung der Briefe den Informanten preisgäbe.
Diese Auffassung kann nicht geteilt werden, denn der Adressat der vermeintlich mit Anfeindungen versehenen Brief ist nicht zwingend der Informant und muss nicht zwingend der Informant sein (abgesehen davon, dass, da es ja angeblich Briefe sein sollen man auch den Adressaten schwärzen könnte und dennoch der Beweis solcher oder wenigsten eines solchen Briefes nachgewiesen und die Frage von „Anfeindungen“ geklärt werden könnte.
"Skrupellos" sei das Ehepaar von Hermanni, erzählt die Frau. Schikane und "Sklaventreiberei" habe es gegeben.
Ehrverletzende und schmähende Äußerungen ohne Ross und Reiter und ohne Erklärung/Beschreibung wie sich Skrupellosigkeit und Sklaventreiberei ausgedrückt haben sollen. Auf die bereits aufgeworfenen Fragen hinsichtlich der Informanten wird verwiesen.
Weitere bestätigen dies, betonen immer wieder, dass sie von Hermanni fast alles zutrauen.
„Fast alles“. Was ist denn von dem „fast“ ausgeschlossen, Mord, Totschlag, Vergewaltigung, …? Selbst bei Straftätern sieht der Pressekodex des Deutschen Presserates einen größeren Schutz sowohl Verurteilter, insbesondere jedoch „Verdächtiger“ vor. Nach dem Pressekodex wie auch in den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland darf es keine Vorverurteilungen Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 27

geben. Aber in solchen Fällen gäbe es dann wenigsten noch durch die Verfahren die Chance für den Betroffenen, dass er nach Vorverurteilung durch Urteil rehabilitiert wird.
Das gibt es hier nicht. Hier steht – unwidersprochen und in keiner Weise bezweifelnd- dass „Weitere“ ihm (oder ihnen) fast alles zutrauen. Da ist es ja nur gut, dass das Feld schon bereitet war und nun schon bekannt war (auch den „Weiteren“?) dass …. Siehe Berichterstattung zum Kauf der Gemeindehäuser.
Sie und viele andere mussten demnach Arbeiten verrichten, die nicht Bestandteil der Maßnahmen und Arbeitsverträge waren.
Die Angestellten hätten dabei private Arbeiten für die Familie von Hermanni und deren Bekannte und Freunde verrichten müssen, berichten ehemals in leitender Tätigkeit gewesene Angestellte und bestätigen auch Ex-Mitarbeiter und Vereinsmitglieder. Das Saubermachen in den privaten Räumen von Hermannis zählte ebenso dazu wie handwerkliche Arbeiten am Haus, darüber hinaus sei wesentlich mehr gemacht worden, als es Kommunalkombi oder AGH vertraglich überhaupt zuließen. Und dies auf dem Besitz von von Hermanni. So sei das private Hab und Gut immer auch mit Fördermitteln bearbeitet worden die Arbeiten
Wer sind denn nun „Sie“, die „Weiteren“ und „viele andere“?
Im Rahmen welchen Arbeitsvertrages mussten welche Arbeiten erledigt werden? Einzelne Beschäftigten der Vereine hatten vor dieser Beschäftigung Arbeitsverträge mit einer GmbH. Einige hatten während ihrer geförderten Beschäftigung (max, 30 Wochenstunden) eine Nebentätigkeitserlaubnis für bis zu max. 10 Wochenstunden und hatten im Rahmen dieser Nebentätigkeitserlaubnis dann Verträge.
Zweimal sind beispielsweise Anzeigen beim Bundesverwaltungsamt Köln (zuständig für die Kommunalkombimaßnahmen) mit u.a. diesen Vorwürfen eingegangen. Das Bundesverwaltungsamt hat Stellungnahmen vom Verein hierzu angefordert. Es fanden Prüfungen statt (einschließlich einer unangemeldeten Vorortprüfung). Das Bundesverwaltungsamt fand keine Bestätigung der Vorwürfe. Die Maßnahmen wurden und werden fortgesetzt.
Die Darstellungen der „Stimmen“ entsprechen Vorwürfen, die dem Bundesverwaltungsamt Köln und anderen Behörden zugegangen sind. Der Verein ist bereit die Unterlagen hierzu an den Deutschen Presserat herauszugeben, sofern und soweit dies unter Datenschutzbestimmungen statthaft ist. es gäbe natürlich keine Einsicht in die Personalakten, sondern in die „Anzeige“ und die umfängliche Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt Köln. Die Namen der darin behandeltn Personen könnten geschwärzt werden. Sofern Sie nach rechtlicher Prüfung zu der Auffassung gelangen, dass die Überlassung an Sie zur Sachverhaltsprüfung zulässig und geeignet ist, wird um entsprechende Mitteilung gebeten.
Von den fünf bewilligten Stellen sind weiterhin drei besetzt. Die Förderung der Kommunalkombi-Maßnahmen endet 2012, so wie die Förderung von Kommunalkombimaßnahmen in der gesamten Bundesrepublik im Jahr 2012 ausläuft (Die LVZ- Ausgabe Leipzig berichtet hierüber gerade am 17.2.2012)
Zwei Stellen wurde vom Verein nicht wiederbesetzt, da nach mehreren Fehlbesetzungen dieser beiden Stellen er sich die Probleme mit solchen Mitarbeitern nicht mehr aussetzen will. Den letzten beiden Mitarbeiter wurden im Sommer 2011 fristlos gekündigt, nachdem sie ein Schreiben an das Bundesverwaltungsamt, das Landratsamt Nordsachen (und vermutlich andere Behörden) mit falschen Behauptungen über einen nicht maßnahmegerechten Einsatz und ehrverletzenden Äußerungen geschrieben hatten.
Zwei Gesichter habe der ehemalige bfb-Chef, erzählt eine Frau.
Dabei habe der aber auch immer klar gemacht, dass er sich selbst als Lehns- und Gutsherr von Hohenroda sehe. Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 28

Herr von Hermanni hat sich nicht als „Lehns- und Gutsherr von Hohenroda“ gesehen und auch gar nicht bezeichnet. Das Wort „Lehnsherr“ kommt in seinem Sprachgebrauch gar nicht vor.
Offiziell in Erscheinung allerdings trete er dabei nicht. "Den Namen für Vereine und Firmen geben immer andere", berichtet die Frau.
Natürlich tritt Matthias von Hermanni „offiziell“ nicht für die Vereine auf, denn das wäre ja nun „schlimm“, da ihm dies nicht zusteht. Durch wen die Vereine vertreten werden ist allein schon rechtlich klar – und zwar nicht durch Matthias von Hermanni. Und er tritt auch nicht „offiziell“ für eine GmbH auf, da er weder Geschäftsführer noch Gesellschafter ist, denn ansonsten wäre auch das „schlimm“.
Die Hände mache sich von Hermanni in keiner Beziehung selbst schmutzig cj/pfü
Was heißt das denn nun? Dass sich andere (für ihn) die Hände schmutzig machen? Wer macht sich denn womit/woran die Hände schmutzig? Wird hier anderen unterstellt, dass sie etwas tun, woran man sich schmutzig machen kann?
Übrigens: Matthias von Hermanni macht sich die Hände schmutzig, wenn er in der Grünanlage arbeitet, in der Werkstatt arbeitet usw.
LVZ vom 11./12.2.12, Seite 20
Behörden haben sich abgewandt
Matthias von Hermanni ist ein Fachmann in sämtlichen Förderangelegenheiten.
Schön wäre es.
Heute steht fest, dass die Vereine auf seinem Grundstück erhebliche Werte geschaffen haben.
Was ist denn „erheblich“? Die Vereine haben Herrichtungen vorgenommen, damit sie sie für ihre Arbeit nutzen können. Sie nutzen sie und sie nutzen sie dabei auch ab.
Aber es gibt auch noch einiges zu tun. Dass dies mit Fördermitteln und geförderten Arbeitskräften passiert, erscheint inzwischen jedoch unwahrscheinlich.
Da stimmt, es bleibt sozusagen wie es war, denn auch in der Vergangenheit sind mit Ausnahme der Ausstattung des Computerkabinetts keine Sachkostenförderungen erfolgt. (siehe dazu Artikel „Lehnsherr im Förder-Paradies)
Denn die Bewilligungsbehörden haben sich abgewandt von von Hermanni und den Vereinen.
Siehe auch hierzu Artikel „Lehnsherr im Förder-Paradies. Ansonsten: Wie viele Förderanträge werden in dieser Republik jährlich gestellt? Wie viele Anträge werden davon abgelehnt? 10% oder 30% oder 60% oder ? Und da haben sie die Bewilligungsbehörden dann immer von denen, deren Fördermittelantrag abgelehnt wurde „abgewandt“?
Seit 2011 wurde nichts mehr genehmigt
Wenn der Bürgermeister Tiefensee mitteilt „Die Arbeitskräfte-Situation ist mies, die Fördermaßnahmen laufen aus“ und „der Förderschwerpunkt hat sich in Richtung ersten Arbeitsmarkt verschoben“ (siehe Artikel „Gemeinde will Mühlengelände behalten“), dann ist das aus Sicht der LVZ– bezogen auf die Gemeinde- so. Wenn die LVZ aber in gleicher Ausgabe auf der gleichen Seite über die Vereine auf dem Vereinsgelände Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 29

Luckowehnaerstraße 17 berichtet, dann haben sich die Behörden abgewandt. (Ansonsten siehe dazu Artikel „Lehnsherr im Förder-Paradies).
Von Frank Pfütze und Christine Jacob
Die Begründung der Agentur für Arbeit: Es seien keine bewilligungsfähigen Projekte. Die Ideen brächten nur kurzzeitig Arbeit, mündeten aber nicht dauerhaft in eine Beschäftigung.
Von Hermanni hat noch nie Anträge bei der Agentur für Arbeit für Hohenroda gestellt.
Die Vereinsvorstände haben bereits 2010 für sich festgestellt, dass es keinen Sinn macht Personen zu beschäftigen die teurer sind als sie Mehrwert schaffen und dann auch noch ständig schlechte Stimmung verbreiten. (Siehe dazu auch LVZ-Artikel vom 17.2.12)
Es werde Qualifizierung angeboten, obwohl kein zertifizierter und anerkannter Bildungsträger nachgewiesen werden könne. Die Ausbildung sei ohne Marktrelevanz und Übernahme-Perspektive erfolgt.
Die Vereine haben keine Anträge für Qualifizierungsmaßnahmen gestellt. Sie wollten auch kein zertifizierter Bildungsträger werden. Es gibt genügend Bildungsträger, die entsprechende Maßnahmen anbieten (und finanzieren lassen). Dennoch wurden arbeitsbezogen Qualifizierungen (für die es keine Bezahlung gab) vorgenommen. Ist das jetzt „schlimm“, in jedem Fall wird es so dargestellt.
Auch auf LVZ-Anfrage, wie viele Wohnungen auf dem Gelände genehmigt errichtet wurden, teilte das Bauordnungsamt des Landratsamtes mit: "Keine!"
Da entsteht ja zunächst mal die Frage wie der Sprecher des Bauordnungsamtes das Ausrufezeichen in dem Zitat formuliert hat. Hat er gesagt „Keine, Ausrufezeichen“?
Von welchem „Gelände“ spricht Herr Pfütze denn hier gerade? Von dem „LPG-Gelände“ (s.o.)? Ansonsten, unter LPG-Gelände wird hier das Gelände verstanden, welches von der Agrargenossenschaft, dem Rechtsnachfolger der LPG-Einigikeit, bewirtschaftet wird.
Aber Wohnungen gibt es dort. Sie wurden/werden, das bestätigen ehemalige Mitglieder der in der Luckowehnaer Straße ansässigen Vereine, bewohnt.
Teilweise hätten die Mieten abgearbeitet werden müssen, berichten ehemalige Mieter und Mitarbeiter.
Man hört vielerorts, dass Menschen arbeiten müssen um ihre Miete und Betriebskosten zu finanzieren.
Pension und Landgasthof sind zumindest nicht täglich in Betrieb und geöffnet.
Na, gut das zu wissen, aber worüber berichtet die LVZ hier eigentlich? Dass Herr Pfütze ein besonderes Interesse an der Auslastung des Hotels hat, kann man auch seiner Interviewfrage entnehmen (s. Interview). Aber was hat das mit den Behörden, die sich abgewandt haben zu tun, was hat das mit der Vereinsarbeit zu tun? Wenn das gewerbliche Geschehen in Hohenroda für Herrn Pfütze so von Bedeutung ist, dann kann er doch mal einen Artikel darüber schreiben, wie es so aussieht mit den 2 KFZ-Werkstätten im Dorf, mit den 2 Reitbetrieben, mit dem sonstigen dörflichen Handwerksbetrieben, mit dem Verkaufsladen, mit der Gaststätte Laue – und dann natürlich auch mit dem Landhaus.
Die Computer haben ebenso Staub angesetzt wie das Schlachthaus
Das ist falsch und zwar nicht nur, weil regelmäßig sauber gemacht wird. Zumindest das, was man durch Abfragen bei Dritten hätte recherchieren können, hätte Herr Pfütze doch mal klären können. Beim Schlachten muss der Veterinär eingeschaltet werden. Wo doch Herr Pfütze „wochenlange Recherchen“ betrieben und mit allen möglichen Behörden gesprochen hat. Und als Herr Pfütze am 3.1.2012 zum Pressegespräch auf dem Vereinsgelände und im Vereinsraum war, gab es auch Brötchen, damit keinem der Magen knurrt und auf den Brötchen war Wurst, im „Schlachthaus“ entstandene Wurst. Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 30

Die Arbeitsagentur habe eine Reihe von Anzeigen erreicht, in denen sich ehemalige Mitarbeiter über menschenverachtenden Umgang beschweren, dem sie ausgesetzt waren.
Danach habe die Behörde die Zusammenarbeit mit von Hermanni & Co. eingestellt.
Die Kreiszeitung konnte Einblick in die erschütternden Anschuldigungen nehmen.
Hat die Kreiszeitung bei der „Arbeitsagentur“ Einblick genommen, in Akten, die dem Datenschutz unterliegen?
Oder hat sie sich von den „ehemaligen Mitarbeitern“ Einblick geben lassen? Einblick in was? Gibt es auch Antworten, Stellungnahmen oder bleibt es wieder bei „Anschuldigungen“? (Siehe dazu Hinweise unter „Stimmen“)
Die „Agentur“ konnte eine Zusammenarbeit mit von Hermanni nicht einstellen: es gab keine.
Meint Herr Pfütze ggf. die ARGE, jetzt Jobcenter? Konnte auch keine Zusammenarbeit mit von Hermanni einstellen: es gab keine.
Sind „& Co die Vereine“? Wer hat die Zusammenarbeit eingestellt? Und wieso schreibt er an anderer Stelle „Die verbliebenen zwei geförderten Arbeitskräfte laufen in diesem Jahr aus.“ Herr Pfütze belegt damit selber, dass es weiterhin geförderte Arbeitskräfte gibt – und zwar drei und nicht zwei
Zu den bisherigen Projektanträgen von Hermannis sowie dem Verein Ressourcenbündel war von den Mitarbeitern des Ile-Koordinierungskreises beziehungsweise der Bewilligungsstelle des Landratsamtes Nordsachsen zu erfahren, dass es zuletzt ungefähr 20 Besuche und Gespräche in Hohenroda gab. Auf Grund der vielen Projektanfragen und des begrenzten Budgets legte der Koordinierungskreis fest, dass nur Wirtschaftsprojekte bearbeitet werden sollen, die bestimmte Grundanforderungen erfüllen. Das sei bei von Hermannis Projekten durchweg nicht der Fall gewesen. Die zuletzt beantragten Projekte wurden zusammen mit weiteren 60 am 7. Dezember 2011 zurückgestellt. Dazu Ilka Prautzsch, Projektmanagerin vom Verein Delitzscher Land: "Der Koordinierungskreis hat sich seine Entscheidungen nicht leicht gemacht. Es muss eine Projektauswahl getroffen werden. Dabei werden die Projekte ausgewählt, die unserer Region die meisten Effekte bringen."
LVZ vom 11./12.2.2012 Seite 20
Gemeinde will Mühlengelände behalten
Hochzeiten in der Mühle, Mühlentage, Familienfeiern, das jährliche Feldlager der Alten Schweden und die viele andere Veranstaltungen auf dem Gelände haben den Ort über die Kreisgrenzen hinaus bekannt gemacht. Auch oder vor allem wegen seiner Mühle. Darauf seien die Hohenrodaer stolz. So auch LVZ-Fotograf Manfred Lüttich, der in Hohenroda wohnt: "Viele Hohenrodaer verstehen das Bestreben nicht, dass die Mühle zum Kauf angeboten werden soll. Und sie haben nun Angst davor, dass sich von Hermanni das Gelände unter den Nagel reißt."
Erneutes Schüren der LVZ von Angst dass von Hermanni in Hohenroda kaufen will. Erst die Gemeindehäuser, jetzt das Mühlengelände. Aber geht nicht nur darum, dass er es kauft, sondern Im Artikel „Lehnsherr im Förder-Paradies“ hatten die Bürger Angst davor, dass das Mühlengelände an ihn verkauft wird. Nun, in diesem Artikel haben „viele Hohenrodaer“ „Angst davon, dass sich von Hermanni das Gelände „unter den Nagel reißt“. Eine Steigerung Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 31

der vermeintlichen Angst abwertend und persönlichkeitsverletzend und eine eindeutige Angstmacherei. Das mit der Angst hat ja seitens der LVZ auch bereits wunderbar geklappt, denn bei Artikelserie zum Gemeindehäuserverkauf wurde es auch in Wiederholung dargestellt und von Hermanni (und seine Familie) haben sich dagegen nicht gewehrt. Also: weiter so.
Bürgermeister Volker Tiefensee (CDU) wurde beauftragt, sich Gedanken zum Mühlengelände zu machen. "Auf uns kommen Kosten zu, die wir nicht in den Griff bekommen. Die Mühle muss gepflegt werden, es deuten sich Reparaturen an. Die sich bis jetzt gekümmert haben, gehen in Rente. Die Arbeitskräfte-Situation ist mies, die Fördermaßnahmen laufen aus", wirbt Tiefensee um Verständnis für den Verkauf der Mühle, den er für realistisch hält. Die Mühle sei kein Denkmal, die Zweckbindung ist abgelaufen und sie sei problemlos ab- und aufzubauen, Interessenten gebe es. Der Ortschaftsrat hat den Verkauf der Mühle beschlossen, der Gemeinderat soll dem in einer seiner nächsten Sitzungen zustimmen. Das Gelände bleibt in Hoheit und Besitz der Gemeinde. Tiefensees Ziel sei es, bis Jahresende zu sagen, was mit dem Mühlengelände passiert. "Die Mühle geht in Privatbesitz oder ein großer Verein stemmt die Aufgabe", schließt der Bürgermeister ein Überleben am Standort nicht völlig aus.
Diese Lösung favorisiert der Verein Mühlenregion Nordsachsen. Denn das harmonisch gestaltete Mühlengelände mit dem Backofen ist sehr gut geeignet für Veranstaltungen, als Zielpunkt für Wochenendausflügler, als Rastplatz für Fahrradtouristen, für Schülerprojekttage und nicht zuletzt auch für Vereins- und Familienfeiern sowie Trauungen. "Im Rahmen der Mühlenregion Nordsachsen spielt die Mühle eine wichtige Rolle in der breiten Angebotspalette. Unsere Schülerprojekttagesangebote sind vor allen Dingen bei Leipziger Schülern sehr beliebt und eine wichtiger Bestandteil der anschaulichen Wissenvermittlung zum Thema ´vom Korn zum Brot´ in der Grundschule. „Wir hoffen, dass noch einmal alle Möglichkeiten einer weiteren Betreibung durch die Gemeinde Schönwölkau geprüft und untersucht werden“, sagt Vereinschefin Andreas Heyn.
Was von Hermannis Vorwurf anbelangt, sei es richtig, dass in den vergangenen Jahren gut eine halbe Million Euro in das Projekt geflossen sind. „Das war auch Sinn und Zweck. Wir haben aber keinen Cent bezahlt als Gemeinde“, so Tiefensee. Schönwölkau habe in den Jahren 1991 bis 2004 insgesamt 9,1 Millionen Euro für Personal.- und Sachkosten erhalten. Inzwischen hat sich der Förderschwerpunkt in Richtung ersten Arbeitsmarkt verschoben.“ pfü/cj
Und der Bürgermeister sprach auch tatsächlich von einem „Vorwurf“?
LVZ vom 11./12.2.2012 Seite 20
Das Interview entspricht den Antworten, die Matthias von Hermanni gegeben hat. Das Interview beinhaltet jedoch eine Anmerkung der Redaktion:
Interview
Frage: Wie viele Männer und Frauen sind aus den geförderten Maßnahmen heraus in sozialversicherungspflichtige Arbeit gekommen? Anlage 20: Begründung zur Beschwerde von Dagmar von Hermanni 32

Von den 16 Menschen sind gegenwärtig fünf in sozialversicherungspflichtiger Arbeit (Anm. d. Red.: Die Agentur für Arbeit hat diese Aussage auf Anfrage der Kreiszeitung nicht bestätigt), zwei in Rente, zwei arbeitslos, von den anderen weiß es die Geschäftsführung nicht
Der Fettdruck ist in der LVZ erfolgt. Der Fettdruck der Anmerkung einer Redaktion ist nach bisherigen Zeitungsleseerfahrungen unüblich, er stellt eine Hervorhebung der Anmerkung über die Interviewfragen und –antworten dar und damit hinsichtlich der Bedeutung über die Interviewantwort.
Es handelt sich hier inmitten eines Interviews um eine Tatsachenbehauptung. Es ist nicht bekannt, ob un mit wem Herr Pfütze von der Agentur für Arbeit gesprochen hat.
Es bleibt hierzu jedoch festzustellen:
Die Agentur nimmt keine Förderung von Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, vor. Diese Förderungen erfolgen durch die hierfür zuständigen Jobcenter (vormals ARGE benannt).
Mathias von Hermanni hat von 16 Personen gesprochen. Ohne Namen und ohne jegliche Hinweise auf deren Identität.
Was will Herr Pfütze gefragt haben (ob nun bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter), damit von dort eine Antwort hätte gegeben werden können? Will gefragt haben: Wieviel von 16 Personen sind in sozialversicherungspflichtiger Arbeit? Und wenn er das gefragt hätte, was hätte die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dann antworten können: Welche 16 Personen?
Und wenn Herr Pfütze nun die Namen der 16 Personen gehabt hätte, was hätten dann die Agentur für Arbeit antworten können: Wir unterliegen dem Sozialdatenschutz sowohl hinsichtlich der bei unser erhobenen Daten wie auch hinsichtlich der Daten, die wir über Datenträgeraustausch ermitteln können, z.B. beim Sozialversicherungsträger, aber für Sie, Herr Pfütze da machen wir mal eine Ausnahme, da verstoßen wir gegen den Datenschutz?
Welche Anfrage hat Herr Pfütze, wenn überhaupt, gestellt?
Selbstverständlich konnte die Agentur für Arbeit, wenn sie denn eine Anfrage erhalten haben sollte, lediglich mitteilen, dass sie dazu keine Aussagen machen kann und/oder machen darf.

 
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