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Regularien Tauschring

Modell

 






1. Zweck und Aufgaben
Der Verein Ressourcenbuendel e.V. führt einen „Tauschring“. Der Tauschring wird als eine der vom Verein initiierten Aktivitäten geführt, die eine Hilfestellung für Menschen darstellen soll.

(1) Zweck des Tauschringes ist die Hilfe für Menschen.

(2) Dies geschieht dadurch, dass durch den Verein ein Tauschring aufgebaut und fortgeführt wird. In diesem Tauschring können die Beteiligten ihre Geschicke einbringen. Geschicke sind sowohl ihre persönlichen Hilfeleistungen für den Verein oder andere Tauchringbeteiligte, wie aber auch das Einbringen von Sachen und Dingen. Die eingebrachten Geschicke werden bewertet. Für eingebrachte Geschicke hat das Mitglied Anspruch darauf, in gleichwertiger Bewertungshöhe Geschicke zurück zu erhalten. Zielsetzung dieser Vereintätigkeit ist es, Menschen, die trotz ihrer Ressourcen und persönlichen Geschicklichkeiten nicht an bestimmten Hilfen und Leistungen teilhaben können, über den Tausch der Geschicke ein Teilhaben zu ermöglichen. Diese Teilhabe bezieht sich sowohl auf das Geben und Nehmen der Geschicke, ebenso aber auch durch die sozialkommunikative Struktur des Vereines an einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

(3) Mit dem Tauschring werden ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgt.


2. Mitwirkung
(1) Voraussetzung für die Mitwirkung im Tauschring ist die Mitgliedschaft im Verein Ressourcenbuendel e.V. oder eine gesonderte Erklärung über die Mitwirkung am Tauschring.

(2) Minderjährige bedürfen hierfür der Unterschrift ihrer Personensorgeberechtigten.  

(3) Für die Mitwirkung am Tauschring ist für die Sicherung der administrativen Aufgaben eine jährliche Erstattung in Höhe von 15,00 € vorzunehmen, dies kann auch durch das Einbringen von Geschicken beglichen werden.


3. Tauschringkonten
Für jeden Tauschringmitwirkenden wird ein Kontoblatt angelegt. Das Kontoblatt umfasst eine Geben(Haben)-Seite und eine Nehmen (Soll)-Seite. Das Geben und Nehmen wird in Geschicken in das Kontoblatt eingetragen. Die beiden Seiten (Soll und Haben) des Kontos sollen möglichst innerhalb von drei Monates ausgeglichen werden. Bis zum Ausgleich des Kontos besteht ein Guthaben oder ein Soll.


4. Berechnung

(1) Die Berechnung für das Geben und Nehmen erfolgt in Geschicken. Geschick kommt von Geschicklichkeit. „Geschicklichkeit ist die Bezeichnung für die Fähigkeit, bestimmte körperliche oder geistige Aufgaben bestmöglich zu lösen, d.h. so „geschickt“ zu lösen, dass die vorhandene Begabung am zweckmäßigsten zum Zuge kommt. In einem speziellen Sinn bedeutet Geschicklichkeit vor allem Hand-Geschicklichkeit mit optimaler Koordination von motorischen Antrieb und Bewegung der Hände.“   

(2) Für den Tauschring stellen Geschicke sowohl die Hilfen für den anderen, die durch körperliche und geistige Aufgaben erbracht werden, wie aber auch die Geschicke, die durch Sachen und Dinge eingebracht werden, dar.

(3) Jedes eingebrachte Geschick ist zu bewerten. Zur Vergleichbarkeit entspricht dabei ein Geschick ungefähr einem Euro. Arbeitsleistungen entsprechen dabei grundsätzlich 5 Geschicke für eine Stunde.

(4) Das Einbringen von Geschicken erfolgt zunächst in Form eines Angebotes. Hierfür wird zunächst angegeben wer was einbringen will und wie viele Geschicke er sich dafür wünscht.
Weiterhin wird angeben, welche Gegenleistungen er sich hierfür wünscht (und ebenfalls für wie viel Geschicke). Hieraus entsteht eine Börse als Grundlage zum Tauschen.
Die entsprechenden Karteikarten sind am schwarzen Brett zugänglich. Gleichzeitig befindet sich dort auch der Briefkasten, indem die Gesuche / Angebote dargelegt werden können. Gegenstände können auch für die Börse abgegeben werden, damit andere Suchende sie sehen und prüfen können, bevor sie die Gegenstände nehmen. Der Tauschring nimmt Gegenstände entsprechend seiner Bewirtschaftungs- und Lagermöglichkeiten entgegen.

(5) Wer am Tauschring teilnehmen will muss immer etwas zum Nehmen und zum Geben anbieten, was der Wertigkeit der Geschicke entspricht. Werden mehrere Hilfen/ Dinge angeboten, so können diese ungleichwertig sein und alternativ angeboten werden. Nehmen und Geben kann dabei nicht immer zeitgleich erfolgen. Aus diesem Grund werden die Konten geführt.


5. Der Tausch
(1) Der Tausch erfolgt, indem ein Angebot über Geben mit einer Nachfrage über Nehmen in Einklang gebracht werden kann.

(2) Dabei kommt es nicht darauf an, dass Nehmer und Geber auch umgekehrt immer gegenseitig Geber und Nehmer sind. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten:


(3) Der Tausch kommt zustande, wenn Geber und Nehmer durch den Tauschring vermittelt werden.


6. Nebenkosten
Für die bei Überlassung bzw. Abnahme von Geschicken entstehenden Kosten, (beispielsweise Fahrtkosten) kommen die Geber und Nehmer selber auf. Sie haften gegenseitig für die Erfüllung der versprochenen Leistungen/ Hilfen.


7. Auflösung des Tauschringes / der Börse
Der Verein kann die Aktivitäten des Tauschringes einstellen. Die Mitwirkenden des Tauschringes erkennen mit ihrer Erklärung an, dass sie mit Beendigung des Tauschringes weder an den Verein noch an einzelne Personen Forderungen aus den Aktivitäten des Tauschringes haben. Dies gilt auch dann, wenn sie selber zwar gegeben haben, ein Nehmen aufgrund mangelnder Angebote jedoch nicht erfolgt ist.




 
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