Strafanzeigen - lvz-medien

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Strafanzeigen

Strafanzeigen

Strafanzeigen

David hatte in seinem Kampf gegen Goliath eine Steinschleuder, mit der er ihn niederstreckte.
Wir haben keine Steinschleuder und würden eine solch bewiesenermaßen gefährliche Waffe auch nicht einsetzten.

Aber was können wir tun?
Wir bemühen uns den Job der LVZ zu erfüllen und mit diesen Internetseiten der interessierten Öffentlichkeit die andere Seite der Medaille zu zeigen.

Aber was kann man tun, wenn anonyme „Stimmen" gegen das Strafgesetzbuch verstoßen und die LVZ dafür auch noch der Steigbügelhalter, der Helfer, der Vervielfältiger ist?

Zunächst:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Die LVZ hat auch anonyme Leserbriefe in der Zeitung abgeduckt und in LVZ-online. Wobei, auf LVZ-online war es das Pseudonym, welches die Anonymität gesichert hat. Dort hat nämlich „Else Kling" geschrieben, geschmäht und beleidigt.

Es lebe die Anonymität!

Es wurde Strafanzeige gestellt.

Anzeige

 
 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü