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Ziele

Grundsätze

Arbeit für Leipzig e.V.
Satzungsauszug:


§ 2 Vereinszweck
(1)
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw.  mildtätige   Wohlfahrts-Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der   Abgabeverordnung 1977 (§§ 52 ff AO) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Zweck des Vereins ist:
Die psychische Stärkung und Förderung insbesondere beeinträchtigter und benachteiligter Jugendlicher.
Hilfestellung zu bieten für die arbeitslosen Jugendlichen und älteren Arbeitslosen bei der Suche nach Arbeitsplätzen.
Den jugendlichen und erwachsenen Arbeitslosen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln (Qualifizierung und Weiterqualifizierung), die ihre Möglichkeiten verbessern, wieder in den Arbeitsprozess integriert zu werden.
Jugendliche und erwachsene Arbeitslose für die Problematik des Umweltschutzes und erneuerbarer Energien zu sensibilisieren und entsprechend zu qualifizieren.
Förderung von Umweltschutz und aktive Gestaltung von Umweltschutzaufgaben.
Die Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen durch sozial-pädagogische und wirtschaftliche Betreuung.

(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Die Bereitstellung und Unterhaltung entsprechender Räumlichkeiten,
Die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der individuellen psychosozialen Selbsthilfemöglichkeíten.  
Maßnahmen zur Einübung demokratischer und humanitärer Handlungsweisen

(4) Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel aus Beiträgen, Zuschüssen und sonstigen öffentliche Zuwendungen eingesetzt werden.




Bildung für Alle e.V.
Satzungsauszug


§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein hat den Zweck, Bildung selbstlos zu fördern und zu vermitteln. Dieser Zweck soll erreicht werden durch Vortrags-, Seminar- und Fortbildungsveranstaltungen, durch Beratung und Betreuung Interessierter.
Der Verein unterstützt Bildungswillige in der Findung allgemeiner und spezifischer Bildungsinhalte und fördert deren Berufs-, Aus- und Weiterbildung.
Der Verein widmet sich der Förderung, Organisation und Durchführung von politisch-gesellschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen wie aber auch der Begabtenförderung.
Der Verein dient der Förderung der Bildung und Erziehung und der Unterstützung Behinderter sowie lern- und bildungsschwacher Menschen.
(5) Der Verein unterstützt und fördert berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.




Perspektive e.V.
Satzungsauszug


§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
(1)
Zweck des Vereins ist die Hilfe für Menschen.
Dies geschieht auch mit dem Ziel, diese durch Beschäftigung, Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren, wie aber auch sonstige Hilfestellungen für ein sozial integriertes Leben zu geben. Hierbei sollen insbesondere schwer vermittelbare, ältere, behinderte oder langzeitarbeitslose Menschen gefördert werden.
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der durch ehrenamtliche Tätigkeit verfolgte Satzungszweck Beschäftigungsförderung wird insbesondere verwirklicht durch:

- Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
- Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern

Der Vereinszweck soll auch durch die Vernetzung von Beschäftigung und Aus-, Fort- und Weiterbildung erreicht werden.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Auslagen für Vereinszwecke werden erstattet. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
(5) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins unmittelbar und ausschließlich an den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband.




Ressourcenbuendel e.V.
Satzungsauszug


§ 2 Vereinszweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrts-Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeverordnung   1977 (§§ 52 ff AO) in der jeweils gültigen Fassung.
Zweck des Vereins ist die Vernetzung von Menschen und Strukturen um die unterschiedlichen Stärken, Kapazitäten, Kräfte und Möglichkeiten zusammen zu führen. Dabei geht es sowohl um soziale Aktivitäten, insbesondere für benachteiligte Personenkreise als auch um Aktivitäten zur Integration von arbeitslosen Menschen in Arbeits- und Beschäftigungsstrukturen wie aber auch um die Förderung erneuerbarer Energien sowie eine Information und Bildung über Möglichkeiten, Maßnahmen und Technologien erneuerbarer Energien. Berücksichtigt wird bei diesen Überlegungen und Zielsetzungen des Vereines, dass der Mensch auch bei einer weiterhin zunehmenden Technisierung und Globalisierung als ein ganzheitliches Wesen auf Heimat, Obdach, Nahrung und Wärme wie aber auch Zuwendung und Zugehörigkeit angewiesen ist.
Neben der Initiierung eigener Aktivitäten und Maßnahmen zur sozialen Betreuung, Beschäftigungsförderung und ökologischen Weiterentwicklung geht es dem Verein auch darum die durch andere natürliche und juristische Personen in der Region bereits vorgehaltenen und durchgeführten Angebote, Aktivitäten und Strukturen gegenseitig bekannt zu machen, d.h. Ressourcen neu zu entwickeln und zusammen mit vorhandenen Ressourcen zu bündeln und im Interesse der in der Region lebenden Menschen nutzbar zu machen. Das Bemühen um eine gegenseitige Partizipation soll auch dazu dienen, Hilfen und Angebote einer erhöhten Wirksamkeit und Nachhaltigkeit zuzuführen.

Weiterhin gehören zu den Aufgaben des Vereines die
Förderung, Organisation und Durchführung von politisch-gesellschaftlichen  Fortbildungsveranstaltungen wie aber auch der Begabtenförderung.
Förderung der Bildung und Erziehung und der Unterstützung Behinderter sowie lern- und bildungsschwacher Menschen und die
Unterstützung und Förderung berufsvorbereitender Maßnahmen
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

Koordination von unterschiedlichen Angeboten,
die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der individuellen psychosozialen Selbsthilfemöglichkeíten,
Freizeitarbeit mit unterschiedlichen Alters- und Zielgruppen in den Bereichen Wandern, Tanzen, Musik, Kultur,
Bildungsveranstaltungen und Maßnahmen zur Einübung demokratischer und humanitärer Handlungsweisen,
Vortrags-, Seminar- und Fortbildungsveranstaltungen,
Beratung und Betreuung von Bedürftigen

Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel aus Beiträgen, Spenden, Zuschüssen und sonstigen öffentliche Zuwendungen eingesetzt werden.



 
 
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