Gegendarstellung - lvz-medien

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Gegendarstellung

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Gegendarstellung

Was ist eine Gegendarstellung? Wir dachten, wenn in der Zeitung unlautere Berichterstattungen erfolgen hat man das Recht auf eine Gegendarstellung. Wir haben dazu gelernt.

Sächsisches Pressegesetz:
§ 10 Gegendarstellung.
(1) Der verantwortliche Redakteur und der Verleger eines periodischen Druckwerks sind verpflichtet, eine Gegendarstellung der Person oder Stelle zum Abdruck zu bringen, die durch eine in dem Druckwerk aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist. …

Es geht nicht um unlautere Berichterstattung. Es geht nur um Tatsachenbehauptungen. Es geht damit auch nicht um Meinungen, Einschätzungen, Vermutungen, Gerüchte. Darüber darf berichtet werden, ohne dass ein Anspruch auf Gegendarstellung besteht.

Als wir das verstanden hatten, haben wir auch verstanden, warum die LVZ Berichterstattung so wenig über Tatsachen berichtet, warum im Wesentlichen nur Meinungen, persönliche Bewertungen, vorzugsweise von Anonymen zitiert, wiedergegeben und zur Grundlage der sogenannten Berichterstattung herangezogen wurden.

Matthias von Hermanni hat zu den wenigen Tatsachenbehauptungen eine Gegendarstellung verlangt.
Gegendarstellung MvH
Nützt aber auch nicht viel, denn
man kann überhaupt nicht dazu ausführen und erläutern, denn das gibt eine Gegendarstellung nicht her. So bleibt dann nur die kurze Aussage von beispielsweise „das ist falsch". Na, wie soll das einen Leser informieren und überzeugen?
Was nützt es eine solche Gegendarstellung zu fordern, wenn sie dann abgelehnt wird? Ist schon klar: Man braucht Geld um Klage auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu erheben. Dafür muss man aber ein Goliath sein und nicht ein kleiner David.
Ablehnung der Gegendarstellung


Und wie hätte nun bei einer solchen Berichterstattung die Gegendarstellung der Vereine aussehen sollen? „Es ist unwahr, wir machen uns nicht die Finger schmutzig"?


Es bleibt zunächst, dass wir dazugelernt haben.




Gegendarstellung MvH
Ablehnung der Gegendarstellung

 
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